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Obwohl der EuGH (vgl. Urt. v. 21.3.2019 – C-465/17 – Falck) in seiner Grundsatzentscheidung zur Bereichsausnahme Rettungsdienst (vgl. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) wichtige Streitfragen zum sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich überzeugend geklärt hatte (vgl. Bühs, EuZW 2019, 414), fehlt es bislang an einer insoweit positiven Entscheidung der Verwaltungsgerichte bzw. der Nachprüfungsinstanzen. Grund hierfür ist,
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Wie lange müssen Urkalkulationen aufbewahrt werden und sind diese an die Unternehmen zurückzuschicken? Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf seiner Website aktuelle Konzessions- bzw. Projektverträge zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) publiziert. In Abstimmung mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) haben die jeweiligen privaten Vertragspartner zugestimmt, die Unterlagen in weiten Teilen zu öffnen. Damit setzt das BMVI eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) begrüßt die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturmaßnahmen. Erfreulich in diesem Zusammenhang, dass nahezu alle Empfehlungen, die die Bundesingenieurkammer allein oder im Verbund mit anderen Organisationen unterbreitet haben, zumindest teilweise berücksichtigt wurden.
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„Das vom Koalitionsausschuss vorgelegte Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket ist ein gelungener Aufschlag, um alle Branchen bei der Überwindung der Folgen der Corona-Krise zu unterstützen. Dass der Bund in allen Bereichen prüft, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können, begrüßen wir sehr“, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie.
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Hier finden Sie die aktuellen Online-Seminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Aktuelle Themen werden in intensiven Webinaren vermittelt und diskutiert. Das Webinar „Die UVgO – Reform des Vergaberechts unterhalb der Schwellenwerte“, informiert über alle Änderungen für die Praxis der unterschwelligen Beschaffung von Dienst- und Lieferleistungen durch die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung.
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Der Beitrag befasst sich anlässlich der aktuellen Entscheidung des OLG Hamburg zur Angebotsauswahl per Losentscheid mit den vergaberechtlichen Anforderungen an eine solche – aus Sicht der Autoren auf wenige Ausnahmefälle zu beschränkende – Verfahrensweise. Das OLG Hamburg äußert sich – anders als zuletzt die Vergabekammer Baden-Württemberg – vergleichsweise wohlwollend zur Zuschlagsentscheidung per Losentscheid. Darüber hinaus räumt das Gericht dem Auftraggeber relativ große Freiheiten bei der Ausgestaltung des Losverfahrens ein.
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Auf Vorlage des Vergabesenats des OLG Düsseldorf (s. Vergabeblog.de vom 21/01/2019, Nr. 39603) hat der EuGH für Recht erkannt, dass
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Mit dem neuen Rahmengesetz soll mehr Transparenz, zentrale Kontrolle und die Gewährleistung von Wettbewerb bei Vergabeverfahren erzielt werden, berichtet das kirchliche Medienportal Vatican News unter dem Titel: „Vatikan: Einheitliche Regeln für Verträge und Ausschreibungen“. Die neuen Regelungen über Transparenz, Kontrolle und Wettbewerb bei Vergabeverfahren umfassen 86 Artikel und können in italienischer Sprache hier abgefrufen werden. Der 12 Artikel umfassende Rechtsschutz kann ebenfalls in italienischer Sprache hier abgerufen werden.
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Die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) – Für viele öffentliche Auftrageber bestehen noch zahlreiche Fragen zu den Änderungen und deren praktische Auswirkungen auf ihre Vergaben. Wichtige Informationen zur Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen im Unterschwellenbereich erhalten Sie diesem Webinar. Informationen & Anmeldung