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In einer aktuellen Pressemitteilung fordert die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. eine konsequente Modernisierung des Vergaberechts.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) verlost unter allen teilnehmenden Mitgliedern des DVNW 3 Freitickets für den 4. IT-Vergabetag am 15. Mai 2019 in Berlin. Was müssen Sie tun?
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Das Verhältnis des europäischen Vergaberechts zu anderen Rechtsgebieten, wie etwa dem kollektiven Arbeitsrecht, führt immer wieder zu Streit. Der EuGH hat z.B. bereits mit Urteil vom 15.07.2010 (C-271/08 – Betriebliche Altersvorsorge) entschieden, dass die Durchführung eines zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung dem Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts grundsätzlich nicht entzogen ist. Im Kern
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Der europäischen Initative CEN/TC 461 – Public Procurement folgend, tagt der Arbeitsausschuss erstmalig am 13. Mai 2019 in Berlin. Ziel des Ausschusses ist, eine deutsche Beteiligung an dem europäischen technischen Komitee CEN/TC 461 „Public Procurement“ zu ermöglichen.
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Nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes für das Bauhauptgewerbe zum Februar 2019 sollen die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten die geleisteten Stunden gegenüber dem Vorjahresmonat, bei gleicher Anzahl von Werktagen wie im Vorjahr, um 25% erhöht haben.
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Web, Onlineservices und Clouddienste; Viel Potenzial für Kreativität und lösungsoffenes Denken im öffentlichen Sektor. Agenturen unterstützen hier in entscheidender Rolle. Doch die erfolgreiche wirtschaftliche Zusammenarbeit setzt Kenntnis und Verständnis auf beiden Seiten voraus. Ziel des 4. IT-Vergabetag am 15. Mai 2019 in Berlin ist es, diesen Dialog zu unterstützen.
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Wenn Vergabeverfahren preislich aus dem Ruder laufen, setzen Auftraggeber ihre Hoffnungen oft auf eine Aufhebung. Doch ab wann ist dies gefahrlos möglich? Bei Überschreitungen der eigenen Kostenschätzung um 80 %, wie etwa in einem Fall des OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.05.2013 , Az: 11 Verg 4/13), liegt eine Aufhebung natürlich nahe. Doch die aktuelle Entscheidung des OLG Dresden zeigt auf, dass auch schon weitaus geringere Abweichungen ausreichen können – selbst, wenn die Kostenschätzung möglicherweise Defizite hat.
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Mit der Veröffentlichung im Hessischen Staatsanzeiger ist seit dem 09.04.2019 der überarbeitete 1. Abschnitt der VOB/A 2019 auf Landesebene anzuwenden.
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Was passiert, wenn die eVergabe-Plattform nicht erreichbar ist, ein Angebot zurückgezogen wurde und ein neues Angebot nicht hochgeladen werden konnte? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Während Mitte des Jahres 2017 in den Geschäftsbereichen des Bundeskanzleramts und der Bundesministerien insgesamt 262.515 Menschen beschäftigt gewesen waren (Vergabeblog.de vom 26/02/2019, Nr. 39989), waren knapp 4,74 Millionen Menschen insgesamt im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen.