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Die Vergabekammer des Bundes hält im Rahmen der Auskömmlichkeitsprüfung in bestimmten Konstellationen ein Aufklärungsverlangen gegenüber dem betroffenen Bieter für obsolet. Mit dieser Entscheidung setzt sie sich zunächst über den recht eindeutigen Wortlaut des § 60 Abs. 1 VgV hinweg. Nach Sinn und Zweck der Regelung erscheint die Entscheidung dennoch nachvollziehbar. Öffentliche Auftraggeber sollten sich hieran jedoch im Regelfall nicht orientieren.
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Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet. Sie tritt heute, zum 1. April in Kraft. Die UVgO wird dort zur Anwendung empfohlen; es gibt keine zwingende E-Vergabe.
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Ist die Bekanntmachung die einzige Möglichkeit, Unternehmen auf eine Ausschreibung aufmerksam zu machen, oder darf ein öffentlicher Auftraggeber hierfür auch aktiv Werbung machen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Die Bundesregierung bewertet die Möglichkeiten für Startups, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, als gut.
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Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (19/8165) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7582) zum Vergabeverfahren für das Empfangsgebäude des geplanten Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Diebsteich.
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Hier finden Sie die aktuelle Übersicht unserer nächsten Fachseminare im Vergaberecht. Viele neue & aktuelle Themen werden in den Seminaren vermittelt und diskutiert. Ein Blick in das Programm lohnt sich!
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Die ordnungsgemäße Dokumentation förmlicher Vergabeverfahren stellt hohe Anforderungen an öffentliche Auftraggeber. Zum einen ergeben sich erhöhte Anforderungen in den vergangenen Jahren aus den Verfahrensvorschriften. Zum anderen häuft sich die Zahl der vergaberechtlichen Entscheidungen, in denen die Aufhebung oder Zurückversetzung von Vergabeverfahren zumindest auch auf Dokumentationsfehler zurückzuführen ist. Sehr stark im Fokus stehen inzwischen insbesondere Projekte, die mit Fördermitteln realisiert werden. Hier drohen Risiken noch lange nach Vertragsschluss, weil bei einer unzureichenden Dokumentation, die beispielsweise auf eine Begründung von Ausnahmetatbeständen verzichtet, eine Rückforderung der Fördergelder droht.
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Das Bundesamt für kerntechnische Ensorgungssicherheit (BfE) sucht für das Referat Z 6 „Vergabe einschl. Vertragsmanagement und administrative Forschungsvorhaben-betreuung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Dauer eine/n Referatsleiter/in am Dienst-/Beschäftigungsort Berlin oder Salzgitter. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Unter dem Titel: „Verträge der Bundeswehr verbieten ihr das Reparieren von Waffen und teilweise sogar das Zuschauen dabei“ berichtet TELEPOLIS, dass sich die Bundeswehr auf Selbstreparaturverzichtserklärungen eingelassen habe. Bei einigen Waffensystemen sollen die Hersteller sogar durchsetzen können, dass Bundeswehr-Mechaniker bei der Reparatur nicht einmal zuschauen dürfen. „Damit soll ausgeschlossen werden, dass sie Kenntnisse erwerben, mit denen sie Fehler später einmal selbst beheben können.“
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Nach Auffassung des Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV) droht eine schleichende Aufgabe wehrtechnischer Industriekompetenz in Deutschland, wenn die Chancen auf größere inländischen Beschaffungsvorhaben deutlich gegenüber den bisherigen Erwartungen reduziert werden.