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Die von der Bundesregierung geplante „Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ könnte bei großen Neu- und Ausbauvorhaben auf der Schiene eine Zeitersparnis von etwa fünf Jahren bringen.
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Gemäß § 81 VgV können öffentliche Auftraggeber bis zum 18. Oktober 2018 abweichend von § 53 Absatz 1 VgV die Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen auch auf dem Postweg, anderem geeigneten Weg, Fax oder durch die Kombination dieser Mittel verlangen.
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Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen für die Abteilung Strategischer Einkauf engagierte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. Der Strategische Einkauf betreut unternehmensweit innovationsorientierte Wertschöpfungsmaßnahmen mit dem Ziel der Kostensenkung. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Unter dem Titel „Verkehrsministerium zahlte 182 Millionen Euro zu viel“ veröffentlichte das Nachrichtenmagazin WirtschaftsWoche am 14.10.2018 Erkenntnisse, die aus einer Antwort der Bundesregierung
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Ab sofort können Bundesländer Fördermittel für Radschnellwege abrufen. Die Länder haben den dafür erforderlichen Förderkriterien jetzt zugestimmt.
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Wenn man mit öffentlichen Auftraggebern über die Beschaffung von Fachinformationen – gemeint sind gedruckte wie digitale Bücher, Zeitschriftenabonnements, Loseblattwerke und deren elektronischen Substitute – ins Gespräch kommt, hört man oft „das ist bei uns geklärt, wir schreiben europaweit aus und dann wird wegen der Buchpreisbindung einfach zwischen den Bietern ausgelost“. Die Erfahrung zeigt, dass ein Leistungswettbewerb zwischen den potentiellen Lieferanten, der nicht ausschließlich den Preis zum einzigen Angebotskriterium erhebt, äußerst selten ist. Das ist schade! Warum?
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Das Kabinett hat im September den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für ein neues Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) beschlossen.
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Die öffentliche Gesamtverschuldung aller EU-Mitgliedstaaten betrug zum 31. März 2018 rund 12,8 Billionen Euro (12.800.000.000.000 EUR).
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Die VK Südbayern hatte mit Beschl. v. 02.01.2018 u.a. entschieden, dass ein Auftraggeber die Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips nicht übertragen werden dürfe, sondern dies vom Auftraggeber selbst durchzuführen sei (siehe Vergabeblog.de vom 08/03/2018, Nr. 36133). Dem setzt sich die VK Niedersachen nun entgegen.
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Die in Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße vorgesehene Vorinformationspflicht gilt auch bei Aufträgen über öffentliche Busverkehrsdienste, die dem Vergaberecht unterliegen (siehe auch § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG). Die Verletzung dieser Vorinformationspflicht führt allerdings nicht per se zur Aufhebung der betroffenen Ausschreibung, sofern der Auftraggeber im weiteren Verfahren die Grundsätze der Äquivalenz, der Effektivität und der Gleichbehandlung beachtet hat.