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Private Träger sozialer Einrichtungen, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllen, können selbst dann öffentliche Auftraggeber sein, wenn diese nicht überwiegend öffentlich finanziert werden. Ausschlaggebend hierfür kann auch eine staatliche Aufsicht sein. Auf die Unterscheidung zwischen Fach- und Rechtsaufsicht kommt es dabei nicht an. Entscheidend ist vielmehr, ob staatliche Stellen die Entscheidungen eines Sozialträgers auch in Bezug auf die Vergabe von Aufträgen beeinflussen können.
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Der Bund soll im kommenden Jahr 356,8 Milliarden Euro ausgeben können. Das sind 13,2 Milliarden Euro mehr (+3,8 Prozent) als das Soll für 2018. Von den Einnahmen in gleicher Höhe sollen 333 Milliarden Euro auf Steuern entfallen, 11,7 Milliarden Euro mehr als 2018. Eine Neuverschuldung ist nicht geplant.
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Die GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH sucht für den wachsenden Bereich in der Abteilung Vergabe eine/n Bautechniker/-in oder eine/n Immobilienkaufmann/-frau mit Schwerpunkt Bauprojektmanagement bzw. eine/n Baukaufmann/-frau in Vollzeit. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.