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Dass der Tatbestand der Dringlichkeit bei der Beschaffung kein Allheilmittel für kurzfristige Bedarfsspitzen ist, wurde schon am Beispiel der Berliner U-Bahn deutlich (Vergabeblog berichtete u.a. hier und hier).
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Nicht selten betrauen öffentliche Auftraggeber externe Dienstleister mit der Abwicklung von Vergabeverfahren. Das beinhaltet oft auch die Angebotsöffnung. Die Vergabekammer Südbayern zeigte sich gegenüber dieser etablierten Praxis nun überraschend kritisch.
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Der Erfolg eines Nachprüfungsverfahrens kann allein von der ordnungsgemäßen Dokumentation und der Erstellung des Vergabevermerks abhängen. Im nächsten Seminar der DVNW Akademie am 13. März in Köln werden die Anforderungen an eine Dokumentation und an das Management während des Vergabeverfahrens sowie deren Auswirkungen auf die vergaberechtliche Nachprüfung vor der Vergabekammer dargestellt.
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Per Rundschreiben hatte der Berliner Senat bereits Ende 2017 beschlossen, die Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Fahrzeugen zu aktualisieren, um die Dienstwagenflotte schrittweise auf emissionsarme Fahrzeuge, wie Hybrid- und Elektrofahrzeuge, umzustellen.
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Die Bundesregierung hat sich zu dem Desaster bei der Einführung des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ (beA) geäußert. Sie will nun sicherstellen, dass das beA so zügig wie möglich wieder in Betrieb genommen werden kann.
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In seinem am gestrigen Montag vorgelegten Jahresbericht hat der Thüringer Rechnungshof vermehrt Verstöße der Kommunen gegen das Vergaberecht festgestellt. Diese würden häufig Aufträge nicht an das wirtschaftlichste Angebot vergeben, sondern nach dem Motto “bekannt und bewährt” regelmäßig ortsansässige Unternehmen bevorzugen. Mit dieser Vergabepraxis setzten die Kommunen nicht zuletzt auch erhaltene Fördermittel aufs Spiel.
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Vor der Einführung und Geltung der Unterschwellenvergabeordnung im Land Berlin ist wie berichtet noch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) vonnöten, um den Gleichrang von öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb herzustellen.
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An die Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen werden geschätzt bis zu fünf Millionen Rechnungen jährlich versendet. Weniger als ein Zehntel davon auf elektronischem Weg. Dies soll sich bald ändern. Ziel der Anpassung des E-Government-Gesetzes NRW ist ein von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung durchgängig elektronischer Prozess.
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Die deutschen Bieter Thyssenkrupp Marine Systems und Lürssen sind aus dem Vergabeverfahren zum Bau des neuen Mehrzweckkampfschiffs ausgeschieden, wie u.a. Spiegel-Online und das Handelsblatt berichten.
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Fotokopierte oder eingescannte Unterschriften sind keine eigenhändigen Unterschriften und erfüllen nicht die Schriftform des § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und 2 VOB/A. Dies hat die Vergabekammer des Bundes in einem aktuellen Beschluss zum Bauvergaberecht nochmals klargestellt. Fordert der Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen, dass Angebote schriftlich abzugeben sind, schließt dies die Abgabe von Angeboten mit fotokopierten bzw. eingescannten Unterschriften zwingend aus. Angebote können dann nur eigenhändig unterschrieben abgegeben werden.