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Am 1. August 2013 trat das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) in Kraft. Es ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden. Derzeit ist eine Überarbeitung durch die Landesregierung in Planung, die nicht nur auf Zustimmung trifft:
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Die Europäische Kommission hat heute eine sogenannte gemischte Entscheidung im EU-Beihilfeverfahren zur Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013 nach dem früheren § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) erlassen. Die damaligen Reduzierungen wurden grundsätzlich beihilferechtlich genehmigt, das aktuelle System der Stromnetzentgeltverordnung bleibt unangetastet und es gibt nur sehr begrenzte Rückforderungen.
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Die 32. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks am 30.05.2018 in Hamburg fällt leider aus. Ein neuer Termin wird kurzfristig bekannt gegeben.
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Im Vorabentscheidungsverfahren „Vossloh Laeis“ (Rs. C-124/17) hat Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am 16. Mai 2018 seine Schlussanträge vorgelegt. Die Vorlagefragen der Vergabekammer Südbayern betreffen die Voraussetzungen für eine vergaberechtliche Selbstreinigung eines wegen Kartellbeteiligung ausgeschlossenen Unternehmens. Kernfrage ist, ob von einem Unternehmen zur Zulassung zu einem Vergabeverfahren verlangt werden kann, dass es dem öffentlichen Auftraggeber Informationen zu seinem Fehlverhalten und dem hierdurch entstandenen Schaden liefert.
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Neufassung der VV zu § 55 LHO wird voraussichtlich am 29.05.2018 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht. Die VV zu § 55 LHO werden am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Gleichzeitig wird für die Landesbehörden am 30.05.2018 die Unterschwellenvergabeordnung in Kraft treten. Beachten Sie zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung auch unsere aktuellen Seminarangebote der DVNW Akademie.
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Zur Förderung von Innovationen hat die EU Kommission mit ihrer Mitteilung C(2018) 3051 final eine Leitlinie für innovative Beschaffung herausgegeben. Ziel ist es, öffentliche Beschaffer zur Beschaffung innovativer Lösungen zu ermutigen.
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Die vorgesehene Erneuerung der Bühnenmaschinerie-Steuerung muss auf 2019 verschoben werden. Die dringliche Erneuerung der Steuerungstechnik der Bühnenmaschinerie im Opernhaus Düsseldorf kann nicht, wie vorgesehen, ab Mitte Juli in der Spielzeitpause 2018 ausgeführt werden. Grund dafür sind die Ausschreibungsergebnisse: Die eingereichten Angebote entsprachen nicht den Anforderungen.
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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem es preisrechtlich u.a. darum ging, ob ein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 2 Abs. 1 VO PR Nr. 30/53 durch „geschickte“ Privatisierungskonstruktionen das Preisrecht umgehen kann.
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Öffentliche Auftragsvergaben sind gesamtwirtschaftlich bedeutsam. Bei mehr als 90 % dieser Auftragsvergaben handelt es sich um Verfahren, deren Auftragswert unterhalb des EU-weit geltenden Auftragsschwellenwerts liegt. Jedoch scheitern immer wieder zu viele Vergabeverfahren an vermeidbaren Defiziten.
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Die EU Kommission hat eine neue Version des Tools eCertis, das Informationssystem für Bescheinigungen und sonstige Nachweise, die bei Ausschreibungsverfahren in den 28 Mitgliedstaaten der EU, Beitrittskandidaten wie der Türkei sowie den drei EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) häufig verlangt werden, veröffentlicht.