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Jüngst erst wurde Österreich von der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung von Vergaberichtlinien verklagt (siehe Vergabeblog.de vom 08/12/2017, Nr. 34634). Jetzt hat die Alpenrepublik schon wieder ein Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Dabei geht es um eine vergaberechtliche Besonderheit: In Niederösterreich können Unternehmen gegen Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber nicht direkt vor das insoweit zuständige Landesverwaltungsgericht ziehen, sondern müssen zunächst eine Schlichtungsstelle einschalten.
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Mit dem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen“ (AVPQ) bietet die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der IHK zu Lübeck einen einfachen und rechtssicheren Weg zum Nachweis der Präqualifizierung an. Die AVPQ soll die bisherige Plattform „Präqualifizierung VOL“ ablösen.
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Ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) kann nicht als Instrument zur Markterkundung genutzt werden. Es ist vielmehr ein Bewerbungsverfahren zur Auswahl von Bewerbern in Verbindung mit einer Beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergabe. Darauf weist die Auftragsberatungsstelle Hessen hin. Das IBV ersetzt in Hessen den Teilnahmewettbewerb.
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Ein fortschrittlicher Auftraggeber wird auf der Suche nach wirtschaftlichen Angeboten kaum um das Internet herumkommen. Die Vielzahl an Onlineshops und Handelsplattformen eröffnet Käufern und Anbietern eine unvergleichbare Möglichkeit des Handels.
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Für Kommunen, Städte und Gemeinden wird es offenbar immer schwieriger, Handwerksfirmen für öffentliche Aufträge zu finden. Gleichzeitig komme es bei Bauvorhaben immer öfter zu Verzögerungen und Kostensteigerungen. Das liege zum einen an der für Handwerksunternehmen guten Auftragslage aufgrund des derzeitigen Baubooms. Aber auch das mitunter zu komplizierte Vergaberecht schaffe in der Praxis Probleme, bemängelt der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Er fordert deshalb Erleichterungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
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Nach der Übernahme des britischen Funkgeräteproduzenten Sepura durch den chinesischen Konzern Hytera haben einige Bundesländer den Ankauf von Geräten der Firma gestoppt, da die Geräte des Herstellers ihre Zertifizierung für den Sicherheitsgebrauch verloren hätten.
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Die auf einer Länge von rund hundert Metern regelrecht zusammengebrochene Ostseeautobahn A20 soll mit Hilfe einer Behelfsbrücke soll kurzfristig wieder einspurig befahrbar gemacht werden. Derzeit läuft die Ausschreibung für die Reparaturmaßnahmen.
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Bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Leitung der Stabsstelle Zentrale Vergabe zu besetzen.
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Die Vergabekammer des Bundes hat in ihrer Entscheidung vom 28.09.2017 (Az. VK 1-93/17) festgestellt, dass Eignungsanforderungen an Unterauftragnehmer, die über die in § 36 VgV ausdrücklich genannten Punkte hinausgehen, vergaberechtswidrig sind. Eignungsanforderungen wie Referenzen dürften von den Unterauftragnehmern nur verlangt werden, wenn ein Fall der Eignungsleihe vorliegt.
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Im Januar hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Neufassung des „Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW)“ in den Landtag eingebracht (siehe Vergabeblog.de vom 16/01/2018, Nr. 35119). Der Gesetzentwurf ist im so genannten “Entfesselungspaket I” enthalten und soll das nordrhein-westfälische Vergaberecht vereinfachen.