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Das OLG Dresden ist der Auffassung, dass eine Angebotswertung am Maßstab von Schulnoten hinreichend transparent ist. Es sei demnach weder notwendig noch praktikabel, jedem einzelnen Wertungsaspekt im Vorhinein einen konkreten Punktwert zuzuordnen oder sprachliche Umschreibungen zu finden, die eine solche Zuordnung dann nur noch als eine bloße Rechenoperation erscheinen lassen würden. Das OLG Dresden schließt sich damit der Auffassung des EuGH in der Sache TNS Dimarso (Urt. v. 14.07.2016, Rs. C-6/15) an, steht mit dieser Auffassung aber im Gegensatz zu der bisherigen Spruchpraxis des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 16.12.2015 Verg 25/15 und v. 15.06.2016 Verg 49/15) und legt die Sache dem BGH im Rahmen der Divergenzvorlage zur Entscheidung vor.
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In (s)einer heute veröffentlichten Leitsatzentscheidung vom 4. April hat der Bundesgerichtshof das mit Spannung erwartete Machtwort zur sog. Schulnotenrechtsprechung gesprochen. Danach steht es einer transparenten und wettbewerbskonformen Auftragsvergabe regelmäßig nicht entgegen, wenn der öffentliche Auftraggeber für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien Noten mit zugeordneten Punktwerten vergibt, ohne dass die Vergabeunterlagen weitere konkretisierende Angaben dazu enthalten, wovon die jeweils zu erreichende Punktzahl konkret abhängen soll. Damit dürfte maßgeblich vom OLG Düsseldorf begründete „Schulnotenrechtsprechung“ endgültig der Vergangenheit angehören. Auch das OLG Düsseldorf war nach der Dimarso-Entscheidung des EuGH von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt (siehe dazu Neusüß, Vergabeblog.de vom 18/04/2017, Nr. 30840).
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Am 30.05.2017 findet in Frankfurt am Main die 8. Sitzung der Regionalgruppe Rhein-Main des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt, zu der wir Sie schon heute recht herzlich einladen möchten. Themenschwerpunkt der Sitzung ist die „Ausgestaltung von Eignungs- und Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen“. Dazu referiert Herr Matthias Werth, Pro Arbeit – Kreis Offenbach AöR.
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Der Bundestag hat am 30. März dem Verpackungsgesetz zugestimmt, das voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Zukünftig sollen danach wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten recycelt werden. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung fordert die stärkere Förderung von Recyclingprodukten bei Ausschreibungen.
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge bei der ersten Offshore-Windenergie-Ausschreibung in Deutschland für die Netzanbindung und Vergütung für bestehende Offshore-Windparkprojekte erteilt. Der Zuschlagswert fällt dabei deutlich niedriger und damit weitaus günstiger aus als erwartet: Drei Windparks – alle in der Nordsee – werden gar ohne staatliche Förderung oder zusätzliche Vergütung errichtet. Windenergie auf hoher See (“Offshore”) gilt für die nächste Dekade als wichtiger Treiber für den Ausbau der erneuerbaren Energien und soll bis 2025 in etwa 40-45 % des Gesamtstrombedarfs erzeugen.
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Ein Bündnis mehrerer Verbände aus Industrie und Verkehr hat in einer gemeinsamen Erklärung eine schnellere Realisierung von Brückensanierungsprojekten gefordert. Ende April wurde dazu ein eigens beauftragtes Gutachten für effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere bei Brückensanierungen vorgestellt.
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Ist ein Bieter aufgrund eigener Kapazitäten in der Lage, die ausgeschriebenen Leistungen insgesamt zu erbringen (und damit beispielsweise in der Lage, auf die ausgeschriebenen Fachlose jeweils ein eigenes Angebot abzugeben), kann er sich nicht mit Erfolg auf einen etwaigen Rechtsverstoß berufen. Denn er hätte durch eine Losaufteilung keine besseren Chancen auf Erteilung des Zuschlags für den Gesamtauftrag oder zumindest für Teile davon.
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Der Staat schwimmt im Geld, was kommt an bei den Kommunen? Was muss passieren , damit Deutschland eine Insel des Wohlstands bleibt? Und ist das überhaupt möglich? Dazu im Interview Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindebunds, nachzulesen hier.
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Mit deutlichen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. RA Michael Knipper die aktuelle Debatte über die Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr und sogenannte Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP).
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Für das Schleswig-Holsteinische Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) – in Kraft seit 01.08.2013 – sind die Anwendungshinweise überarbeitet und vereinfacht worden. Diese sollen öffentliche Auftraggeber unterstützen und einer möglichst einheitlichen Verwaltungspraxis dienen. Neben Anwendungshinweisen zu neuen Formblättern wird vor allem auf die seit dem 01.02.2017 geltende Erhöhung des nach § 4 Abs. 3 TTG zu zahlenden Mindeststundenentgelts von 9,18 auf 9,99 Euro hingewiesen.