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Menold Bezler – eine mittelständische Kanzlei mit rund 200 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart – sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Rechtsanwälte (m/w) für den Bereich Vergaberecht.
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Das Spannungsfeld zwischen dem Leistungsbestimmungsrecht einerseits und dem Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung andererseits stellt in der Praxis öffentliche Auftraggeber häufig vor das Problem: Bis zu welchem Maß darf ich den Leistungsgegenstand und damit den Wettbewerb einschränken, ohne gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung bzw. das Diskriminierungsverbot zu verstoßen?
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Geringere Kosten, schnellere Verbindungen, mehr und moderne Züge: Das ist das Ergebnis der Ausschreibung für das Netz „Rheintal“. Unter dem Strich hat die DB Regio AG das beste Angebot abgegeben. Das Netz soll im Juni 2020 in Betrieb gehen.
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Die Einführung und der Ausbau zentraler Vergabestellen liegen im Trend. Getrieben von dem immer spezifischeren Know-how, welches nicht nur in rechtlicher Hinsicht für die erfolgreiche Durchführung förmlicher Vergabeverfahren erforderlich ist, über den Wunsch, Skaleneffekte in der Beschaffung einzelner Produktgruppen zu erzielen bis hin dazu, dass ein Überblick über die Beschaffungsaktivitäten der eigenen Organisation im Sinne eines effizienten Controllings erreicht werden soll.
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Einem Unternehmen, dessen rechtmäßiger Ausschluss aus einem Vergabeverfahren durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt wurde, fehlt die Befugnis, den Ausschluss eines Konkurrenten in einem späteren zweiten Nachprüfungsverfahren zu beantragen.
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Das Universitätsklinikum Jena (UKJ) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Mitarbeiter/in mit Erfahrung im Vergaberecht für die Stabsstelle Vergabe am UKJ.
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Bitte vormerken: Am 19./20. Oktober findet im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin der 4. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt, zu dem wir Sie schon jetzt herzlich einladen. Anmeldungen sind bereits möglich. Profitieren Sie dabei von unserem attraktiven Frühbucherrabatt!
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Die Bundesregierung lehnt einen Großteil der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zum einfachgesetzlichen Gesetzespaket zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab.














