Alle Beiträge
-
Am 24.02.2016 findet die 24. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
-
Bund, Länder und Gemeinden geben jährlich rund 20 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik und damit verbundene Dienstleistungen aus. Eine optimale Bedarfsdeckung bei vergaberechtlich einwandfreien Verfahren ist dabei eine ganz besondere Herausforderung: Vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung, den begrenzten Möglichkeiten einer Nachlieferung bis zur Frage, ob Daten nicht einfach “inhouse” weiterverarbeitet werden können. Diese und viele weitere praxisrelevante Fragen beantwortet der 1. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 28. April 2016 in Berlin-Mitte! Neben diesen “Klassikern” der IT-Vergabe steht der Kongress ganz im Zeichen der aktuellen Reformen und Neuerungen: Neues Vergaberecht, neue EVB-IT und neue UfAB VI, die Ihnen aus erster Hand von hochkarätigen Referenten aufbereitet werden. Gleichzeitig blicken wir über den Tellerrand und beleuchten Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen in Zeiten von Safe-Harbor-Urteil und neuer EU-Datenschutzgrundverordnung. Der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) vermittelt damit wie keine zweite Fachtagung ein ebenso aktuelles wie umfassendes Gesamtbild der IT-Beschaffung! Und das, so wie Sie uns kennen, zu einem fairen Preis! Zu Programm & Anmeldung des 1. IT-Vergabetages
-
Wenn es eine Hitparade der praxisrelevantesten vergaberechtlichen Streitthemen gäbe, dann würde die Frage nach der Reichweite des Anspruchs auf Nachforderung sicherlich einen der vorderen Plätze belegen. Die unterschiedlich gefassten Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnungen lassen verschiedene Fragen offen.
-
In den vergangenen Jahren wurden öffentliche Auftraggeber immer wieder von privaten Informationsdienstleistern aufgefordert, nach Auftragsvergabe Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen für eine Veröffentlichung anzugeben.
-
Nach Auffassung der VK Sachsen sind die deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) nicht als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts anzusehen.
-
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModVO bzw. „Mantelverordnung“) verabschiedet. Mehr dazu im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
-
Zur Frage, ob ein Spielraum der Bieter bei der Angebotslegung, wie z.B. bei der Verwendung von funktionalen Leistungsbeschreibungen, Auswirkungen auf die Gestaltung der Zuschlagskriterien hat.
-
Die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1 bis 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und die Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) wurden am 19. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht.