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Nach dem Urteil des EuGH zum vergabespezifischen Mindestlohn des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalens (TVgG NRW) wendet sich nun das Land Brandenburg in einem Rundschreiben an öffentliche Auftraggeber.
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Mindestvorgaben mit potentiell wettbewerbseinschränkender Wirkung müssen geeignet und erforderlich sein, um ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel zu gewährleisten.
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Am 8.10.2014, 17:30 Uhr, findet in den Räumen der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg die nächste Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1797) verabschiedete der Innenausschuss am Mittwoch mit Zustimmung aller Bundestags-Fraktionen.
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Stärkung des Rechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte: Zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können Bietern Auskunftsansprüche gegen den Auftraggeber zustehen.
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Die Bundesregierung will die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich um eine Milliarde Euro entlasten.
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Um vergabespezifische Mindestlöhne und EU-Binnenmarktfreiheiten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2543). Darin geht es unter anderem um die verfassungsrechtliche Einschätzung des nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 18/2344. (Quelle: Bundestag)
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Das übertrifft selbst unsere optimistischsten Erwartungen: Exakt einen Monat vor unserem 1. Deutschen Vergabetag am 23.10.2014 in Berlin ist der Kongress mit rund 350 Teilnehmern restlos ausgebucht. Die Veranstaltung dürfte damit zugleich die größte vergaberechtliche Fachtagung im deutschsprachigen Raum sein, jedenfalls, wenn man ehrliche Zahlen zu Grunde legt. Sollten Sie kein Ticket mehr erhalten haben, haben Sie noch die Möglichkeit, am festlichen Abendempfang am Potsdamer Platz teilzunehmen. Ausführliche Informationen und Anmeldung unter http://www.deutscher-vergabetag.de/.
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Am vergangenen Donnerstag hat der EuGH in einer lange erwarteten Entscheidung Stellung zum vergabespezifischen Mindestlohn des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalens (TVgG NRW) genommen und dabei die Geltung des vergabespezifischen Mindestlohns im europäischen Ausland eingeschränkt.