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Der Bund soll 2015 keine neue Schulden machen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen nach 13-stündigen Beratungen in der sogenannten Bereinigungssitzung.
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Bewirbt sich ein Auftragnehmer im Anschluss an ein abgeschlossenes Vergabeverfahren um einen Nachfolgeauftrag muss er jedenfalls bei europaweiter Ausschreibung davon ausgehen, dass sein Vertragspreis am Markt bekannt ist oder bekannt gemacht werden kann.
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Die DVNW Regionalgruppen ermöglichen es den Mitgliedern sich „vor Ort“ auszutauschen. Dazu treffen sich die Teilnehmer regelmäßig in ungezwungener Atmosphäre zum fachlichen Austausch über aktuelle Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, zur Diskussion und Vertiefung des vorhandenen Wissens. Die nächsten Treffe finden wie folgt statt:
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Bei einer öffentlichen Ausschreibung entsteht mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis (BGH, Urteil v. 8.11.1984 VII ZR 51/84). Es verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber dazu, das Vergaberecht einzuhalten, wenn wie hier unstreitig auf der Grundlage der VOB/A ausgeschrieben wurde. Dementsprechend darf ein Unternehmer auf die Beachtung der VOB/A durch den öffentlichen Auftraggeber vertrauen.
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Mit Landeszuschüssen von jeweils 1,5 Mio. Euro können Marburg und Gießen ihre Straßenlaternen auf stromsparende Leuchtdioden-Technik umrüsten.
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Das geltende EU-Vergaberecht enthält in Art. 2d Abs. 4 der Richtlinie 89/665/EWG (Rechtsmittelrichtlinie) mit der sog. „Freiwilligen ex-ante-Transparenz“ eine Möglichkeit für Auftraggeber, das zeitliche Risiko der Unwirksamkeitsfeststellung eines geschlossenen Vertrages über einen öffentlichen Auftrag deutlich zu reduzieren. Eine Regelung, die der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt hat, obwohl sie nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Generalanwalts beim EuGH zwingende Vorschrift in allen Mitgliedstaaten ist.
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Angesichts der schwächer werdenden Konjunktur mahnt das Deutsche Baugewerbe höhere Investitionen in die öffentliche Infrastruktur sowie weitere investive Anreize an.
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Die Vergabekammer in Detmold hat sich in dem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 30.04.2014 (Az. VK 2-10/13) zu der Frage geäußert, ob die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue (§ 4 TVgG-NRW), zur Einhaltung der Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 18 TVgG-NRW) sowie zur Frauen- und Familienförderung (§ 19 TVgG-NRW) im Falle eines Verhandlungsverfahrens bereits mit dem Teilnahmeantrag oder erst mit der Angebotsabgabe einzufordern sind.