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Spätestens ab 2018 muss die gesamte Kommunikation während eines laufenden Vergabeverfahrens über elektronische Mittel erfolgen. Die elektronische Vergabe (eVergabe) bietet in Zukunft zahlreiche Vorteile für öffentliche Auftraggeber. Davor liegt aber noch ein weiter Weg: Computer, Software und nicht zuletzt die Mitarbeiter müssen auf die neuen Verfahren umgestellt werden.
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Die Vergabestellen des Landes Berlin vergeben geschätzt öffentliche Aufträge im Wert von ca. vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr. Innovative Lösungen haben dabei oft das Nachsehen, da die neuesten Entwicklungen der Verwaltung nicht bekannt sind. Das soll sich nun im Zuge der Reform der Vergabepraxis in Berlin ändern.
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1. Deutscher Vergabetag 2014: „Vergabe von Postdienstleistungen – Fallstricke in Theorie und Praxis“
Am 23. Oktober 2014 findet in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt neun Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen die Workshops vorstellen. Heute der Workshop: “Vergabe von Postdienstleistungen – Fallstricke in Theorie und Praxis“
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Auftraggeber, welche mit der Rückforderung von Fördergeldern konfrontiert sind, sollten die mögliche Haftung beauftragter Dritter prüfen und insbesondere bei der zukünftigen Beauftragung dieser Dritten auf eindeutige vertragliche Regelungen achten.
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„Der Bundesfernstraßenhaushalt muss in den anstehenden Haushaltsberatungen noch einmal auf den Prüfstand. Ein Haushaltsansatz von knapp 5,2 Mrd. Euro reicht nicht aus, um den Investitionsstau auf unseren Fernstraßen aufzulösen.“ Mit diesem Appell richtete sich in Berlin der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Prof. Thomas Bauer an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
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Im Zuge der Haushaltsaufstellung 2015/16 hat die Landesregierung Baden-Württemberg nicht nur 600 zusätzliche Beförderungen für Polizeibeamte beschlossen sondern auch ein Millionenpaket für moderne Polizeitechnik.
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Als letzten „Rettungsanker“ für den Ausschluss eines Angebots bemühen Auftraggeber zuweilen den Ausschlussgrund des ungewöhnlich niedrigen Angebots. Im Ringen um objektive Maßstäbe kursieren in Rechtsprechung und Literatur seit Langem verschiedene Prozentwerte. Das OLG Karlsruhe ist dabei sehr weit gegangen und hat an diese nun offenbar ein vergaberechtliches Aufklärungsverbot geknüpft.
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„Hilfstätigkeiten für den Landverkehr“ lautet unscheinbar der Titel der TED-Bekanntmachung 2014/S 191-337813 vom 10. Oktober 2014 mit dem Untertitel „Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Tatsächlich geht es dabei um die Ausdehnung des Mautsystems auf weitere ca. 1 100 km vierstreifig ausgebaute Bundesstraßen, was einer Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes um ca. 7 % entspricht. Zum Zuge kam das Konsortium Toll Collect.