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Zu den grundlegenden Weichenstellungen bei der Konzeption eines Vergabeverfahrens gehört die Bestimmung der Zuschlagskriterien. Auftraggeber formulieren dabei die aus ihrer Sicht wesentlichen Gesichtspunkte für die Bewertung der Angebote. Die Frage, wie weit hier ihr Bestimmungsrecht reicht, liegt nahe. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die bestehende Rechtsprechung um weitere Aspekte ergänzt, die es aus dem Wirtschaftlichkeitsprinzip ableitet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Mai 2012, Az.: VII Verg 3/12).
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70 Prozent der deutschen Behörden sprechen sich für eine aktive Mitarbeit der Bürger in ihrem Verwaltungsbereich aus. Klassische Beispiele sind die ehrenamtliche Mitarbeit bei der Kinderbetreuung, der Nachbarschaftshilfe oder der Altenpflege. Um neue Formen der Bürgermitarbeit auch erschließen zu können, setzt die öffentliche Verwaltung auf den Ausbau von E-Government-, Open-Government- und Social-Media-Angeboten. So das Ergebnisse der Studie „Branchenkompass 2012 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
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Im ersten Teil dieser Serie wurden aktuelle Entscheidungen zur Rechtzeitigkeit der Rüge, insbesondere zur Thematik der Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß und dem rechtzeitigen Zugang der Rüge, vorgestellt. Der zweite Teil der Rechtsprechungsübersicht befasst sich mit den inhaltlichen Anforderungen an ein Rügeschreiben sowie den Besonderheiten von anwaltlichen Rügeschreiben.
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Papier ist bekanntlich gedulig. Vielleicht gerade deshalb will die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen es nun schwarz auf weiß wissen, wie es die Bundesregierung mit der Papierbeschaffung hält. In einer Kleinen Anfrage (17/10243) erkundigt sie sich nach den Beschaffungsmengen und dem Einsatz von Recyclingpapier in den Jahren 2010 und 2011 in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie beim Bundespresseamt sowie den Möglichkeiten, den Papierverbrauch weiter zu senken. Auch durch Verhaltensänderungen bei den MitarbeiterInnen.
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Öffentliche Auftraggeber dürfen bei IT-Vergaben von einer Fachlosaufteilung absehen, wenn sie hiermit Kosten einsparen und Kompatibilitätsprobleme vermeiden können. Dies hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 25.04.2012 (VII-Verg 100/11) entschieden. Die Abgrenzung zum typischen Mehraufwand einer Losvergabe, der eine Gesamtvergabe gerade nicht rechtfertigt, ist entscheidend.
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Ein Gastbeitrag von Dr. Stephan Götze, HFK Rechtsanwälte, Berlin Das BMVBS hat im Bundesanzeiger vom Freitag, 13. Juli 2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3) die Bekanntmachung zur Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) – Ausgabe 2012 – veröffentlicht. Die VOB/B 2012 tritt damit an die Stelle der VOB/B 2009 (zuletzt geändert durch Berichtigung vom 19.02.2010, BAnz. S. 940). Zugleich kündigte das BMVBS an, eine Gesamtausgabe der VOB 2012 mit den Teilen A, B und C voraussichtlich im Oktober 2012 herauszugeben.
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Mit Bekanntmachung der geltenden EU-Schwellenwerte für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung im Bundesanzeiger wurde am 2. August die EU-Richtlinie 2009/81/EG vollständig in Deutschland umgesetzt. Damit wurde der Rechtsrahmen in diesem Bereich wesentlich neu gestaltet. Zudem hat die Bundeswehr eine umfangreiche Reorganisation auf den Weg gebracht, die auch die Beschaffungsorganisation betrifft. Dem trägt das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) mit einem eigenen Fachauschuss Rechnung.
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Die Kommunen in Deutschland kalkulieren auch in den kommenden drei Jahren mit spitzem Bleistift. Für 83 Prozent der Verwaltungen bleibt die Sanierung der Haushalte die Top-Herausforderung bis 2014. Das sind die Ergebnisse der Studie „Branchenkompass 2012 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
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Nach Rechtsprechung des BGH fällt die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (DLK) an sich nicht in den Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB. Folge hiervon ist, dass für die Vergabe von DLKen nicht der Rechtsweg zu Vergabekammer und Vergabesenat besteht. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf soll jedoch anderes für den Fall gelten, wenn die Vergabe von Aufträgen nur als öffentlicher Auftrag erfolgen darf und der öffentliche Auftraggeber stattdessen rechtwidriger Weise einen anderen Auftragstyp, nämlich eine DLK wählt. Es ist vergleichbar wie bei De-facto-Vergaben auch in einem derartigen Fall Aufgabe der Vergabenachprüfungsinstanzen, die Einhaltung des Vergaberechts durchzusetzen. Soweit demnach die Vergabe eines Auftrags nur als ein dem Vergaberecht unterliegender Dienstleistungsauftrag und nicht als DLK vergeben werden kann, sind die Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig. Insofern hat das OLG Düsseldorf den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für zulässig erklärt, jedoch die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen.
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Der Aufbau und die Inbetriebnahme des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) sind weit vorangeschritten. Derzeit seien bundesweit mehr als 68 Prozent der Basisstationen des installiert und mehr als 45 Prozent in das Netz integriert, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/10066) auf eine Kleine Anfrage (17/9877) der Fraktion Die Linke. Die Teilnehmerzahl nehme monatlich weiter zu, Ende Mai 2012 habe sie bei 182.920 gelegen.