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In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages haben sich die Sachverständigen am Montag für die Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen zur besseren Bekämpfung der Korruption ausgesprochen. So erklärte der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dessen Mitglieder jedes Jahr Aufträge von 250 bis 300 Milliarden Euro vergeben, vorrangiges Ziel müssten „saubere und transparente Vergabeverfahren im Wettbewerb bei der Gleichbehandlung aller Unternehmen“ sein. Wenn es ein bundesweites Register geben würde, könne der länderrechtliche Flickenteppich mit vielen noch bestehenden weißen Flecken beseitigt werden.
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Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH Paolo Mengozzi vom 30.01.2013, Rechtssache C‑526/11, IVD GmbH & Co. KG gegen Ärztekammer Westfalen-Lippe Darüber, wann gebühren-, steuer- oder beitragsfinanzierte Einrichtungen öffentliche Auftraggeber sind, lässt sich trefflich streiten. Die Befürworter und die Gegner haben stets Argumente zur Hand, schwingt doch das Pendel der Rechtsprechung hin (Rundfunkanstalten) und her (Kirchen). Es war nur eine Frage der Zeit, bis die berufständischen Kammern noch einmal auf den Prüfstand kommen.
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Da soll mal einer sagen, dass die „Bürokratie EU-Kommission“ bürokratisch und langsam arbeite: Erst Ende des letzten Jahres wurde der End-Bericht des „Review of the functioning of the CPV-Codes/System” durch die Auftragnehmer RAMBOLL und BME (Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik e.V.) der Kommission abgeliefert und schon Mitte Februar ist er in englischer Version verfügbar.
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Der erste Teil des Beitrags zur Vergütung von Planungsleistungen, die öffentliche Auftraggeber außerhalb eines Planungswettbewerbs im Rahmen von Vergabeverfahren nach VOF abfordern, hat den praktischen Hintergrund der Problematik dargestellt, die Regelungssystematik der VOF für Aufwendungen der Bieter bei der Angebotserstellung erläutert und die Rechtsprechungslinie der bislang ergangenen Entscheidungen der Landgerichte vorgestellt. Der zweite Teil analysiert das Urteil des OLG Koblenz vom 6. Juli 2012 (8 U 45/11 – nicht rechtskräftig), das sich detailliert mit der Thematik auseinandergesetzt hat.
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Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dies doch sicherlich bereits in unzähligen Studien beleuchtet wurde, gleichwohl: Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat aktuell eine “Studie über den Zugang von KMUs zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten und die Aggregation der Nachfrage in der EU” vergeben (TED-Doc-Nr. 2013/S 017-023609). Immerhin lässt man sich die Erkenntnisse mehr als eine halbe Millionen Euro kosten.
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Um die Planungssicherheit zu erhöhen, will der Bund eigentlich auslaufende Kompensationszahlungen an die Länder auch im kommenden Jahr fortschreiben. Wie aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (17/12296) weiter hervorgeht, handelt es sich um rund 2,6 Milliarden Euro.
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Produktspezifische Ausschreibungen sind in der Praxis verbreitet – können aber für Auftraggeber zu unerfreulichen Ergebnissen führen. Das OLG München (Beschluss vom 06.12.2012, Az.: Verg 25/12) bezieht in einer jüngeren Entscheidung eine erstaunlich bieterfreundliche Position.
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Ein Gastbeitrag von Carsten Klipstein, Geschäftsführer der cosinex GmbH Dem künftigen Standard XVergabe wird in Fachbeiträgen und den öffentlichen Diskussionen rund um die E-Vergabe eine immer größere Beachtung geschenkt. Zu der Frage, was sich hinter der XVergabe verbirgt und welche Möglichkeiten dieser neue Standard bietet, gibt es häufig noch eine Reihe von Missverständnissen. Anlässlich der in der vergangenen Woche stattgefundenen Abstimminstanz der Arbeitsgruppen möchte ich versuchen, mit diesem Beitrag aus meiner Sicht etwas Aufklärungsarbeit zu leisten.
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Beim Treffen der sog. Abstimminstanz (Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und Veränden) des Projektes XVergabe im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 6. Februar 2013 konnte erfolgreich die Praxistauglichkeit der ersten XVergabe kompatiblen Bieterclients unter Beweis gestellt werden. Mit diesen wird es Bietern künftig möglich sein, mit nur einer Anwendung verschiedene – XVergabe kompatible – E-Vergabeplattformen nutzen zu können.
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Bei der Beschaffung von Postdienstleistungen setzen öffentliche Auftraggeber – gerade im Bereich der Justizbehörden und Gebietskörperschaften – vielfach „zentrale Beschaffungsstellen“ ein, die im Auftrag der verschiedenen Auftraggeber den Postverkehr der einzelnen Poststellen zusammenfassen und in einem Vergabeverfahren zentral vergeben. Mehr als 600 – auch regional tätige – Wettbewerber der Deutschen Post AG erbringen seit dem Jahre 2008 bundesweit Postdienstleistungen und kommen damit als potentielle Bieter für die Beauftragung dieser Zustellleistungen in Betracht. Da der Postsektor der Bundesrepublik Deutschland damit erst seit wenigen Jahren für den Wettbewerb geöffnet ist und bis heute von einem „Monopolisten“ geprägt wird, kommt den vergaberechtlichen Grundlagen (auch) bei der gebündelten Beschaffung dieser Zustellleistungen besondere Bedeutung zu. (*dieser Beitrag nimmt Bezug auf den Beitrag auf vergabeblog.de von Frau Monika Prell vom 29. November 2012 und betrifft die abschließende Sachentscheidung des Vergabesenats des OLG).