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Für den Neubau von Autobahnen in Bayern stehen in diesem Jahr 75 Millionen Euro und für die Erhaltung bayerischer Autobahnen 223 Millionen Euro zur Verfügung, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8284) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8032) mit.
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§ 107 Abs. 3 GWB; § 19 EG VOL/A Das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ist zwar spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2008 (X ZR 129/06) sowie den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 24.01.2008 (Rs. C 532/06) und 21.11.2009 (Rs. C 199/07) gefestigte Rechtsprechung. Die vergaberechtskonforme Abgrenzung der Eignungs- von den Zuschlagskriterien ist in der Vergabepraxis aber nicht immer einfach. Es wundert daher nicht, wenn das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien erneut Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens war; zumal zwischen den Beteiligten auch die Frage der Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB streitig war.
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Das OLG Düsseldorf hat über einen Fall entschieden, in welchem eine gesetzliche Krankenkasse den Abschluss eines Rabattvertrags mit jedem interessierten Unternehmen ohne Vergabeverfahren angekündigt hatte (Beschlüsse vom 11.01.2012 – Verg 57/11; Verg 58/11; Verg 59/11). Der Senat stellte fest, dass dies im konkreten Fall unzulässig war, schloss die Möglichkeit einer vergaberechtsfreien Gestaltung aber ausdrücklich nicht aus. Eine Hintertür für Umgehungslösungen?
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) vereint Experten und Entscheider im Vergaberecht und Public Sector. Ausgewählte Mitglieder aus Verwaltung, Wirtschaft, Rechtspflege, Wissenschaft und Politik bilden ein leistungsstarkes Netzwerk. Hierzu zählen Öffentliche Einkäufer aus Bund, Ländern und Kommunen (über 50 % der Mitglieder), überregional tätige Organisationen und NGOs, Vertreter der Rechtspflege, ebenso wie global aufgestellte Unternehmen und leistungsstarke Mittelständler. Das DVNW bildet so eine exklusive Plattform zur Information, zum Wissensaustausch und Diskurs zwischen allen am öffentlichen Markt beteiligten Kräften. Die Mitgliedschaft ist kostenlos, Voraussetzung aber ein fachlicher Bezug zum Vergaberecht oder Public Sector. Vertriebliche Aktivitäten sind unzulässig. Das DVNW ist internetbasiert, zudem existierten erste Regionalgruppen in Berlin, Hamburg und Köln/Bonn für den unmittelbaren persönlichen Austausch vor Ort. Hier geht es zum Aufnahmeantrag für die kostenlose Mitgliedschaft
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Die 1. Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag der dpa (Deutsche Presse-Agentur) gegen den Zuschlag eines umfangreichen Auftrags des Auswärtigen Amtes (AA) an einen ihrer Wettberber, die Nachrichtenagentur dapd, zurückgewiesen. Es war die erste Ausschreibung des AA in dieser Sache. Bislang hatte die dpa den umfangreichen Auftrag jeweils ohne vorangegangenes Vergabeverfahren erhalten, erst eine Rüge des Bundesrechnungshofs änderte diese Praxis.
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Am 31. Dezember 2011 endete nach knapp drei Jahren Laufzeit planmäßig das IT-Investitionsprogramm des Bundes, das im Rahmen des “Gesetzes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” (sog. Konjunkturpaket II) von der Bundesregierung beschlossen wurde. Zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft wurden in allen Bundesressorts und über 60 Geschäftsbereichsbehörden 476,8 Mio Euro in die Modernisierung der Informationstechnik des Bundes investiert. Rund 800 Unternehmen haben davon profitiert.
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Der Bundesrechnungshof und die Rechnungshöfe der Länder haben in einem gemeinsamen Erfahrungsbericht vom 14. September 2011 ihre Erkenntnisse bei der Überprüfung zahlreicher ÖPP-Projekte zusammengefasst. Insgesamt 30 ÖPP-Projekte mit einem Gesamtprojektvolumen von 3,2 Mrd. Euro wurden hierfür von den Rechnungshöfen ausgewertet. Der Bericht stellt am Beispiel von 18 Maßnahmen – die meisten stammen aus dem öffentlichen Hochbau – typische Problemlagen, häufig vorkommende Fehler und die Schwierigkeiten einer seriösen Wirtschaftlichkeitsermittlung dar.
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Die Frage der Anwendbarkeit des europäischen Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beauftragung von Rettungsdienstleistungen ist in den vergangenen Jahren im Einzelnen umstritten gewesen. Die in Deutschland in dieser Hinsicht bestehende Rechtsunsicherheit lag insbesondere darin begründet, dass in einigen Bundesländern das so genannte Submissionsmodell und in anderen das so genannte Konzessionsmodell zur Anwendung kommt. Im Rahmen des Submissionsmodells halten die Leistungserbringer (zumeist Hilfsorganisationen wie die DRK, MHD, Johanniter etc.) das Benutzungsentgelt unmittelbar vom Leistungsträger (dem Kreis oder der kreisfreien Stadt), wohingegen im Konzessionsmodell die Leistungserbringer die Höhe der Benutzungsentgelte mit den Sozialversicherungsträgern vereinbaren. Eine gewisse Rechtssicherheit konnte erst eintreten, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu beiden Konstellationen jeweils grundlegende Entscheidungen gefällt hatte.
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Lehren aus Stuttgart 21? Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben ein Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums werde gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, so die Regierung in ihrer Antwort (17/8274) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8118) zur „Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturmaßnahmen und beim Bau von Industrieanlagen“. Danach soll mit dem geplanten Gesetz eine Regelung für eine „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ in das Verwaltungsverfahrensgesetz eingeführt werden. (Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz)
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Die 1973 gegründete Universität der Bundeswehr München dient der wissenschaftlichen Ausbildung von Offizieren und Offizieranwärtern, zur Zeit ca. 3.700 Studierende. Forschung und Lehre an der Universität sind frei. Marco Junk (Vergabeblog) traf in München Prof. Dr. Michael Eßig, der dort den Lehrstuhl Materialwirtschaft und Distribution inne hat und das Forschungszentrum für Recht und Management öffentlicher Beschaffung (FoRMöB) leitet. Ein offenes Gespräch über Recht und Wirtschaftlichkeitspotentiale, erfolgreiche Mittelstandsförderung bis hin zu Karrierepfaden für Beschaffer – und nicht zuletzt dem Kunden Bundeswehr.