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Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das für den Betrieb der europäischen Ausschreibungsdatenbank TED (= Tenders Electronic Daily) verantwortlich ist, schreibt den Betrieb der Produktionsdatenbank des System neu aus (TED Auftragsbekanntmachung 2011/S 211-343408). Der Auftrag hat eine Laufzeit von 69 Monaten und ein geschätztes Volumen von 86 Millionen Euro.
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Vergaberecht wird durch die Rechtsprechung geprägt. Ohne das notwendige Rüstzeug an Literatur geht es daher nicht. Aber welche ist die Richtige? Und auf wessen Urteil soll man sich dabei verlassen? Wir dachten uns, fragen wir doch diejenigen, die es – im wahrsten Wortsinn – Wissen müssen: Die Beschaffer. Und so wird im ersten Teil unserer neuen Serie „Bewertung von Fachliteratur“ Herr Jan-Pieer Reinstorf von der Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg, den neuen Nomos Kommentar Vergaberecht, herausgegeben von Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M., und RA Dr. Martin Schellenberg, rezensieren. Herr Reinstorf ist als Leiter einer zentralen Beschaffungsstelle u.a. zuständig für den Einkauf von rd. 400 staatlichen allgemeinbildenden Schulen. (Anmk. der Red.)
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Wann gilt das Informationsfreiheitsgesetz? Eine wichtige und spannende Frage – nicht nur für die Möglichkeit der Akteneinsicht bei öffentlichen Ausschreibungen (s. hierzu Beitrag im Vergabeblog), sondern auch bei dem Problem, ob Bundesministerien Akteneinsicht mit der Begründung verweigern dürfen, dass die gewünschten Unterlagen „das Regierungshandeln” betreffen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 03.11.2011 in zwei Grundsatzurteilen hierzu folgendes entschieden:
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Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), hat die Kulturförderung des Bundes in Teilen scharf kritisiert. Im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien bemängelte er die finanzielle Förderung verschiedener Projekte und Künstler, die ohnehin populär seien und sich somit selbst finanzieren würden. Als Beispiel nannte er den Kinofilm „Inglourious Basterds“ und die Popgruppe “Tokio Hotel”. Die anschließende parlamentarische Auseinandersetzung hatte durchaus Unterhaltungswert – ganz ohne Förderung.
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§ 8 Abs. 3 VOL/A; §§ 9 Abs. 4, 19 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 lit. a) EG VOL/A Fordert der Auftraggeber einer VOL-Vergabe von Bietern Eignungsnachweise, muss er diese zwingend in einer abschließenden Liste zusammenstellen. Tut er dies nicht, kann er Bieter nicht wegen fehlender Nachweise vom Verfahren ausschließen. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 03.08.2011 (VII-Verg 30/11) entschieden.
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Beamte und Richter des Bundes sowie Soldaten sollen ab dem kommenden Jahr wieder mehr Weihnachtsgeld erhalten. Nach einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP (17/7631) soll die jährliche Sonderzahlung ab 2012 wieder auf 60 Prozent der monatlichen Bezüge angehoben werden.
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Ein Gastbeitrag von Christian Frhr. v. Ulmenstein Ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn ein öffentlicher Auftraggeber vergaberechtswidrig de-facto Vereinbarungen (hier: über die Versandvorbereitung der Tagespost) abgeschlossen und gerade kein Vergabeverfahren durchgeführt hat?
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VKR Artikel 1 Abs. 2 lit. a Die Anwendbarkeit des europäischen Vergaberechts bei der interkommunalen Zusammenarbeit mehrerer öffentlicher Auftraggeber ist nach wie vor im Fluss und von einer abschließenden Klärung noch weit entfernt. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 6. Juli 2011 (Vergabe 39/11) dem EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob so genannte delegierende Vereinbarungen zwischen Hoheitsträgern öffentliche Aufträge im Sinne des europäischen Vergaberechts darstellen.
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Mal eine andere Meldung zu Griechenland: Die EU-Kommission hat dieses aktuell aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei der Beschaffung von IT-Leistungen für die griechische Sozialversicherungsanstalt (IKA) die EU-Vergaberichtlinien angewendet werden. Ansonsten bestehe “das Risiko der Marktabschottung und der Verschwendung öffentlicher Gelder”. Nun, eine Investition in neue IT wäre per se eine gute Idee: Der größte griechische Rentenfonds hat im vergangenen Jahrzehnt wegen veralteter Datensätze bis zu acht Milliarden Euro an Tote überwiesen.
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In gut einer Woche findet in Bonn unsere Tagesveranstaltung “Der schöne Schein der Nachhaltigkeit” im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums statt. Das das Thema dieser Tage solche Aufmerksamkeit erlangen würde (Große Anfrage im Bundestag, Entschließung des EU-Parlaments) hatten auch wir nicht geahnt. Letzte Plätze sind noch verfügbar, also nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, sich von den Experten aus Verwaltung und Wirtschaft umfassend über das Thema Nachhaltige öffentliche Beschaffung zu informieren. Hier geht es zum Programm und der Anmeldung.