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Nachdem der EuGH im Jahre 2008 die damaligen Tariftreueregelungen des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes (LVergabeG) für europarechtswidrig erklärt hatte (Urteil v. 03.04.2008, Rs C-346/06, Rüffert ./. Land Niedersachsen), unternimmt das Land jetzt einen erneuten Versuch, „Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, und Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zu mildern“ (LT Drs. 17/259). An Vorbildern und Orientierungshilfen für die Gestaltung des Gesetzestextes mangelt es dem Niedersächsischen Gesetzgeber Dank der in den letzten Jahren zu beobachtenden „Renaissance“ der Landesvergabegesetze immerhin nicht.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW), ein internetbasiertes Expertennetzwerk zum Vergaberecht und Public Sector, vereint bereits mehrere Tausend Mitglieder aus Verwaltung, Wirtschaft, Rechtspflege, Wissenschaft und Politik (Mitgliederstruktur s. Grafik). Hierzu zählen Öffentliche Einkäufer aus Bund, Ländern und Kommunen, überregional tätige Organisationen und NGOs, ebenso wie global aufgestellte Unternehmen und leistungsstarke Mittelständler. Das DVNW repräsentiert damit wie kein zweites Netzwerk den Public Sector in Deutschland. Zudem existierten Regionalgruppen in Berlin, Hamburg, Köln/Bonn, Frankfurt, München und Stuttgart für den unmittelbaren persönlichen Austausch vor Ort. Wenn Sie noch kein Mitglied sind, können Sie die kostenfreie Mitgliedschaft bei der Geschäftsstelle des DVNW hier beantragen.
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In Baden-Württemberg ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) zum 01. Juli 2013 in Kraft getreten. Es soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen sowie sonstiger öffentlicher Auftraggeber, die in Baden-Württemberg Aufträge vergeben, nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags ein Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Es findet Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Vergabe ab dem 01.07.2013 eingeleitet worden ist.
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Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt (e-invoicing). Begleitet wird diese Richtlinie von einer Mitteilung, in der die Kommission ihre Vorstellungen von einer vollständigen Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, die sogenannte durchgängig elektronische Vergabe („end-to-end e-procurement“), beschreibt. Im September lädt die Kommission zu einer Konferenz zum Thema.
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Die Vergabeverordnung (VgV) wird wieder einmal erneuert. Die „siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ soll noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Hauptgegenstand der Novellierung ist die – eingeschränkte – Zulassung bieterbezogener Qualitätsmerkmale als Zuschlagskriterien im Bereich der sogenannten „nachrangigen Dienstleistungen“. Außerdem sollen die EU-Schwellenwerte in Zukunft über eine dynamische Verweisungsnorm bestimmt werden.
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Passend zum Entwurf der 7. Änderungsverordnung zur VgV, in der für IB-Dienstleistungen nun im Vorgriff auf die Umsetzung der neuen Vergaberichtlinie die Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien aufgelöst werden soll (siehe dazu den Beitrag von RAin Julie Wiehler), hat sich auch das OLG Frankfurt (Beschluss v. 28.05.2013 – 11 Verg 6/13) in einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung zur Thematik geäußert – und trägt damit zur weiteren Verwirrung bei!
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Ab sofort sind zwei überarbeitete und an den Stand der Technik angepasste Leitfäden zur Beschaffung umweltfreundlicher Notebooks und Desktop-PCs auf der Internetplattform www.itk-beschaffung.de verfügbar. Die Publikationen wurden erstellt durch eine Arbeitsgruppe des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, der Bundesagentur für Arbeit, des Hightech-Verbandes BITKOM und des Umweltbundesamtes (UBA).













