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Die Bundesregierung misst der angekündigten Rechtssetzungsinitiative der EU-Kommission für Dienstleistungskonzessionen (zum Begriff hier) erhebliche Bedeutung bei und “verfolgt die Entwicklung sehr aufmerksam”, so die Regierung in ihrer Antwort (17/5624) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5288). Dabei hält sie eine Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Regelungen “nicht für erforderlich oder sinnvoll”. Interessant: Bündnis 90/Die Grünen wollten von der Regierung auch wissen, wann sie denn beabsichtige, dem Parlament den bereits für 2010 angekündigten Entwurf für eine erneute nationale Vergaberechtsreform vorzustellen.
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EU-Kommissar Michel Barnier lädt alle am öffentlichen Auftragswesen interessierten Kreise zu einer Debatte über die Modernisierung der europäischen Politik in Sachen Vergaberecht am 30. Juni nach Brüssel ein. Spannend: Auf der Konferenz wird die Kommission die Ergebnisse ihrer Ex-Post-Evaluierung der geltenden Vergaberichtlinien präsentieren, ebenso wie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation durch das Grünbuch, welches im Januar veröffentlicht wurde. Aber es soll nicht nur heiße Luft geredet werden – die Ergebnisse der Diskussion bilden die Grundlage zur Reform des europäischen Vergaberechts.
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§§ 97 Abs. 2, 104 Abs. 2, 107 Abs. 2 GWB In Baden-Württemberg regelt der so genannte Autarkieerlass, dass in Baden-Württemberg angefallene Abfälle zur Beseitigung auch in Baden-Württemberg zu entsorgen sind. Diese Regelung ist bereits abfallrechtlich fragwürdig, wurde jedoch auch nunmehr vergaberechtlich von einem Bieter in Frage gestellt, der über Entsorgungsanlagen nur außerhalb von Baden-Württemberg verfügt.
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Wie hoch ist das jährliche Auftragsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden? Die Zahlen, die man dazu liest, bewegen sich irgendwo zwischen 200 und 300 Milliarden Euro, denn so genau weiß es keiner. Oft zitiert in diesem Zusammenhang die Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Impulse für Innovationen im öffentlichen Beschaffungswesen“ aus dem Jahr 2006 (PDF-Download), die hierfür 260 Milliarden Euro, d.h. rund 12 % des Bruttoinlandsproduktes ausweist. Um hier endlich Klarheit zu schaffen, hat das Ministerium zu dieser Frage nun eine eigene Studie aufgelegt.
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Im ersten Beitrag dieser Serie hatte ich Ihnen die Zulassung von Nebenangeboten in der Vergabebekanntmachung vorgestellt. Wie wir gesehen haben, ist die Zulassung von Nebenangeboten als solche noch relativ einfach zu handhaben, man darf sich – im Oberschwellenbereich – nur nicht von den Formulierungen der VOL/A und v. a. der VOB/A irreführen lassen. Deutlich unübersichtlicher wird die Rechtslage für den Auftraggeber, der mit seinem Wunsch, Nebenangebote zuzulassen, ernst machen will, und sich nun an die Überwindung der nächsten Hürde machen muss.
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Was waren die wichtigsten Themen im April? Unser Monatsrückblick gibt wie immer die Antwort.
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Auch wenn es bereits zuvor rechtliche Möglichkeiten gab: Spätestens seit der Reform des GWB sind diese mit § 97 Abs. 4 auch in Gesetzesform gegossen. Marco Junk sprach mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern, über politische Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Bewertbarkeit von Nachhaltigkeit, Marktchancen für nachhaltige Unternehmen und über mehr Mut bei der Gesetzgebung.
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Ob die Bundesregierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software‘“ erklärt, möchte die Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen.
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So genau wissen wir das auch nicht. Nur, dass es immer mehr werden. Unsere Statistik, die wir seit Juni 2008 pflegen, weist inzwischen rund 1000 Besucher am Tag aus (Bild unten). Jeden Tag. Und das es sich dabei nicht um über Suchmaschinen Verirrte handelt, lässt sich aus der durchschnittlichen Verweildauer von rund 2,5 Minuten pro Besuch bzw. 2,1 gelesenen Artikeln schließen. Insgesamt wurde seit dem von über 130.000 verschiedenen Besuchern rund 512.000 mal ein Beitrag gelesen.
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Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern hat die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards zum Ziel. Fernziel ist ein darauf basierender sog. Multi-Plattform-Bieterclient, mit dem Bieter möglichst viele verschiedene eVergabe-Plattformen nutzen können. Das Beschaffungsamt hat nun eine eigene Homepage eingerichtet, auf der sich Interessierte über das Projekt und die nächsten Schritte informieren können: http://www.xvergabe.org. Ein Interview mit dem Projektleiter Marc Christopher Schmidt finden Sie im Vergabeblog hier.