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Aufbruch sieht anders aus: die Umsetzungsfrist der Richtlinie für sicherheitsrelevante Beschaffungen aus dem Jahr 2009 (RL 2009/81/EG) ist seit über einem halben Jahr verstrichen und noch immer zeichnet sich keine lückenlose Umsetzung in deutsches Recht ab. Vielmehr ist wohl auf längere Sicht – zumindest im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen – mit einer „Hybridlösung“ zu rechnen: einer Gemengelage aus nationalen Normen, die Richtlinie umsetzen, und einer ergänzenden Anwendung der unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Richtlinie (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 8.6.2011 – Verg 49/11). Was genau aber bedeutet dies für die Beschaffungspraxis? Dies diskutierte das Expertenpanel “Europäische Beschaffungsregularien im Sicherheitsbereich” beim 15. Polizeikongresses am 14. und 15. Februar in Berlin unter der Leitung von Klaus-Peter Tiedtke (Direktor Beschaffungsamt des BMI).
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Erst der Widerstand gegen die Ausweitung des Euro-Rettungsschirmes, jetzt der EU-Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe: Deutschland probt in angenehm ungewohnter Manier den Aufstand: Der Bundesrat hat in seiner seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 gemäß Artikel 12 b EUV beschlossen, eine Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag der EU-Kommission zu erheben, mit dem diese einen Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben setzen will.
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Nach den GRÜNEN lehnt auch die SPD-Bundestagsfraktion den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe ab. An der kommunalen Selbstverwaltung bei Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Rettungsdiensten und weiteren Bereichen sollen keine Änderungen vorgenommen werden, so die Fraktion.
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Die Bundesregierung soll ein klares Signal zur kommunalen Daseinsvorsorge setzen und daher im Europäischen Rat auf eine Ablehnung des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe hinwirken. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/8768), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.
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Am 20. Dezember letzten Jahres hatte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Modernisierung der europäischen Vergaberichtlinien vorgestellt. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat dazu nun kritisch Stellung genommen. Am Freitag berät übrigens der Bundesrat über den Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe – brisant: Der Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Sie sind der Auffassung, dass die EU gar nicht zuständig ist, da der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht im Einklang stehe.
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Weder Schneegestöber, glatte Straßen noch umgeleitete Flieger konnten Teilnehmer und Referenten stoppen: Mit über 120 Gästen fand am 21. Februar im Rathaus von Berlin die erste „Berliner Vergabekonferenz“ statt. Die von den bi-AusschreibungsDiensten ausgerichtete Konferenz im geschichtsträchtigen Louise-Schroeder-Saal bot mit ihrem Motto „Auftragsvergabe und Beschaffung – Aktuelle Entwicklungen, Praxis, Perspektiven“ einen thematischen Rundumschlag.
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Bei Rekommunalisierungen, die mit Leistungen durch Dritte verbunden sind, sollten Kommunen die vergaberechtlichen Voraussetzungen genau prüfen. Das OLG Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 30.08.2011 (11 Verg 3/11) mehrere Möglichkeiten zur vergabefreien Beauftragung verworfen. Zugleich liefert das Gericht wichtige allgemeine Hinweise zu In-house-Geschäften und zum Konzernprivileg für Sektorenauftraggeber.
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§ 99 Abs. 1 GWB Kein Heimatfestbier auf der Spessartfestwoche? Darauf hätte es hinauslaufen können, wenn das OLG München (OLG München, Beschluss v. 22.01.2012, Az.: Verg 17/11) dem Nachprüfungsantrag eines Bierlieferanten stattgegeben hätte und die exklusive Ausschanklizenz der Stadt Lohr für einen Konkurrenten für nichtig erklärt hätte. Zumindest hätte die Einordnung als Dienstleistungskonzession zur Durchführung eines transparenten Bietverfahrens zwingen können. Das Gericht verwarf jedoch den Antrag und konkretisierte zugleich die Grenze zwischen allgemeiner Wirtschaftsförderung einerseits und Dienstleistungskonzession andererseits.
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Immer wieder interessant, was die EU-Kommission so alles wissen möchte: So hat die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien, Direktion C, Politikkoordinierung und Strategie, aktuell einen Studie zur “Quantifizierung der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich Erforschung und Entwicklung (F&E) von IKT-Lösungen in Europa“ vergeben (Ted-Dok.-Nr. 2012/S 37-058843).
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§ 107 Abs.3 GWB, § 4 EG VOL/A Häufig stellt sich bei sich schnell ändernden Produktzyklen wie bei der Beschaffung von IT-Produkten die Frage der Marktverfügbarkeit. Was bedeutet „Marktverfügbarkeit“ und wann muss diese vorliegen? Damit hatte sich die VK Bund (Beschluss v. 19.12.2011 – VK 3-158/11) bei der Beschaffung zum „Rahmenvertrag Gehärtete Notebooks“ im Dezember letzten Jahres beschäftigt.













