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Es wird ja immer wieder die angebliche Intransparenz bei der Rechtsetzung der VOL und VOB durch die hierfür zuständigen Verdingungsausschüsse kritisiert. Das für den DVAL zuständige BMWi hat nun dessen „Arbeits- und Organisationsschema“ auf der Webseite des Ministeriums öffentlich eingestellt.
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Der Kölner Stadtkämmerer Dr. Norbert Walter-Borjans sprach sich bei der Eröffnung der Branchenwerkstatt „Öffentliche Unternehmen führen und steuern“ am 14. März in Köln dafür aus, dass die Leitlinie für die zukünftige Beteiligungspolitik der Städte und Gemeinden weder die ideologische Festlegung nach dem Motto „Privat vor Staat auf Teufel komm raus“ noch das dogmatische Festhalten an jeder kommunalen Beteiligung sein müsse.
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Der Ausschuss Vergaberecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat einen “Vorschlag einer gesetzlichen Regelung zum Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte” unterbreitet. Das Thema ist zwar alle Jahre wieder virulent, zur Zeit aber wohl erstmals ernsthaft, da das für das Vergaberecht zuständige Wirtschaftsministerium bis Ende 2010 einen Entwurf zur erneuten Reform des Vergaberechts vorlegen soll. Wie es die Spatzen in Berlin bereits von den Dächern pfeifen, ist dabei ein förmlicher Rechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte sehr wahrscheinlich – was bleibt dem Ministerium auch anderes übrig, denn eben das wurde auf Druck der FDP im Koalitionsvertrag vereinbart.
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Es war spannend zu sehen, wie die Vergabekammern mit der Forderung des EuGH umgehen werden, wonach vergaberechtliche Ausschlussfristen „hinreichend genau, klar und vorhersehbar“ sein müssen. Zumal der EuGH mit dieser Forderung eine britische Norm für europarechtswidrig erklärt hatte, nach der die Einleitung eines (Nachprüfungs-) Verfahrens nur dann zulässig ist, wenn „das Verfahren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten … eingeleitet wird“ (EuGH, Urteil vom 28.10.2010 – Rs. C-406/08). Immerhin ist die Entscheidung auf eine Schlüsselvorschrift des deutschen Vergaberechts übertragbar – und zwar auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, der eine „unverzügliche“ Rüge verlangt. Das sieht die Vergabekammer des Bundes (VK Bund, Beschluss v. 5.3.2010 – VK 1-16/10) in einer aktuellen Entscheidung jedoch gründlich anders.
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Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich frei in ihrer Beschaffungsentscheidung. Sie dürfen bestimmte Produkte oder Verfahren vorgeben, wenn es auftrags- und sachbezogene Gründe hierfür gibt. Dies hat nun das OLG Düsseldorf in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.
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Unser Autor Dr. Jan Dirk Roggenkamp, der als ehemaliger Mitarbeiter der internationalen Wirtschaftskanzlei Bird & Bird LLP sowie des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Internetrecht von Professor Heckmann (Universität Passau) über langjährige Erfahrung im IT-bezogenen Vergaberecht verfügt, ist zum April ins Bundesministerium der Justiz nach Berlin gewechselt. Wir freuen uns, dass er weiterhin im Autorenteam des Vergabeblog verbleiben wird. Selbstredend geben seine Beiträge dabei ausschließlich seine persönliche Auffassung wieder.
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Die EU-Kommission hat eine sog. “mit Gründen versehener Stellungnahme”, die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 258 EU-Vertrag, an Deutschland gesandt. Hintergrund ist die freihändige Vergabe eines Entsorgungsauftrags durch den Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) im Jahr 1997 mit einer Laufzeit von über 14 (!) Jahren an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen im gemeinsamen Besitz des Landkreises und eines privaten Entsorgungsunternehmens.
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Es bestehe keine Notwendigkeit zur Aufstockung der Mittel für den Stadtumbau Ost, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1173) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/974).
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Bisher müssen die Länder und Kommunen bei den vom Bund im Rahmen des Konjunkturpakets geförderten Maßnahmen nachweisen, dass es sich um “zusätzliche” Investitionen handelt. Also solche, die sie nicht sowieso auf der Agenda hatten. Eine naheliegende und sinnvolle Tatbestandsvoraussetzung, denn nur damit handelt es sich überhaupt um eine echte Wirtschaftsförderung satt eine bloße Ersatzfinanzierung. Nun haben CDU und FDP im Haushaltsausschuss einen Antrag eingebracht, dieses „Zusätzlichkeitskriterium“ abzuschaffen.
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Das Abgeordnetenhaus Berlin macht sich für die Durchsetzung offener Standards in der öffentlichen Verwaltung stark. In einem von allen Fraktionen unterstützten Antrag wird der Senat aufgefordert, hierauf bei der Umsetzung des zwischen Bund und Ländern geschlossenen IT-Staatsvertrags hinzuwirken.