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In der aktuellen Diskussion über eine Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen aus dem Konjunkturprogramm in Hessen meldet sich das hessische Handwerk zu Wort: „Vor allem die bis Ende 2011 befristete Anhebung der Vergabefreigrenzen für freie und beschränkte Ausschreibungen hat maßgeblich dazu beigetragen, dass es für die Handwerksbetriebe in Hessen weiter bergauf geht“, heisst es in einer Pressemitteilung. Ansonsten ist die Argumentation aber nicht gänzlich schlüssig.
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Die Vergabe24 GmbH hat seit 1. Januar 2011 mit Dieter Cremer einen neuen Geschäftsführer. Er löst damit Joachim Ciresa ab, der bis zum 31. Dezember 2010 zwölf Jahre die Belange des Unternehmens erfolgreich vertreten hat.
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Der Betreibervertrag mit der Toll Collect GmbH endet am 31. August 2015. Wie es danach weitergeht, war Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4607) im Bundestag. Hintergrund der Anfrage: Die Anlagen zur Mauterhebung sind bis zum Auslaufen des Betreibervertrages abgeschrieben. Der Bund hätte nach eigenem Bekunden Anspruch auf kostenfreie Übertragung dieser Anlagen.
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Öffentliche Auftraggeber dürfen auch nach Öffnung der Angebote (Submission) eine Anpassung des Leistungsumfangs vornehmen. Allerdings ist den Bietern Gelegenheit zu geben, ihre Angebote entsprechend zu ändern. Ansonsten verstößt der Auftraggeber nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 5. Januar 2011 (Az.: VII-Verg 46/10) gegen das in der VOB/A geregelte Gebot, den Bietern eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen. Der Vergabesenat unterstreicht hiermit die Bedeutung der dem Auftraggeber obliegenden Pflicht zur eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung der Leistung.
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Liebe Leserinnen und Leser, das Format „Blog“ unterscheidet sich von anderen gerade auch durch den unmittelbaren Bezug zu den Autoren (Bloggern), weshalb heute einige persönliche Worte angebracht sind.
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Die SPD-Bundestagsfraktion will die Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen. Dies fordert sie in einem Antrag (17/4847), der vom Bundestag in erster Lesung beraten wird. Die Integrationsfachdienste fördern die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch intensive Hilfestellungen. Zugleich sind sie Ansprechpartner für Arbeitgeber. Die Anwendung der Ausschreibung für die Vergabe dieser Leistungen werde vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales fälschlicherweise für verbindlich und alternativlos gehalten, begründet die SPD-Fraktion ihre Initiative.
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Die Bundesverwaltung verwendet so genannte freie (quelloffene) Software nach Angaben der Bundesregierung ”in großem Umfang“. In allen Ressorts würden ”Open-Source-Produkte in verschiedenen Bereichen, besonders umfangreich im Serverbereich eingesetzt“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4746) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4567). Insbesondere erfolge die Beschaffung von Software unabhängig vom Lizenzmodell ”gemäß Vergaberecht immer auf Basis der größten Wirtschaftlichkeit“.
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Wer aufmerksam den Vergabeblog liest, weiß es natürlich schon: Frau MinR‘in Dr. Kirstin Pukall leitet seit einigen Wochen in der Nachfolge von Frau MinR‘in Dr. Bettina Waldmann das Referat I B 6, Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Frau Dr. Waldmann steht nun dem Referat “Wirtschaftspolitische Fragen der Gesundheitspolitik und Sozialordnung” vor. Aktuelles Organigramm hier.
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In Deutschland werden nach wie vor unter 5 % aller öffentlichen Ausschreibungen vollelektronisch abgewickelt. Die Gründe dafür sind mannigfaltig, ein wesentlicher Aspekt aus Bietersicht ist unbestritten die zersplitterte und untereinander inkompatible Landschaft der Lösungsanbieter. Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern hat daher die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards zum Ziel (vergleichbar XBau, XFinanz oder XJustiz). Fernziel ist ein darauf basierender, einheitlicher Multi-Plattform-Bieterclient (MPBC). Marco Junk sprach darüber mit Marc Christopher Schmidt, dem Projektleiter XVergabe im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern.
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Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld in einer Gesamthöhe von 20,5 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt. Bei den drei Unternehmen handelt es sich um die Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, die Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen, sowie die Rosenbauer-Gruppe mit Standorten in Luckenwalde und Leonding/Österreich. Gegen einen vierten Hersteller wird das Verfahren noch fortgeführt. In konspirativen Treffen am Züricher Flughafen hatten die Mitglieder des Kartells über Jahre hinweg den Markt für Feuerwehrfahrzeuge untereinander aufgeteilt und Preisabsprachen getroffen.













