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Die Ausschreibungsplattform etis („european tender information system“) hat ihre Abdeckung auf die Slowakei, die Tschechischen Republik und die Schweiz ausgeweitet.
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Als Bestandteil der von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm hat das Kabinett „Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“ verabschiedet.
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Beachten Sie bitte die neue Rubrik Veranstaltungen in der Menüleiste oben rechts. Künftig finden Sie hier Hinweise zu Kongressen, Tagungen und Foren rund ums Thema Vergaberecht und öffentliche Beschaffung.
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Die Kopplung öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unzulässig. Dieser verwarf mit Urteil vom 03.04.2008 (C-346/06, „Rüffert“) eine entsprechende Regelung des Niedersächsisches Vergabegesetzes und setzt sich damit zugleich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
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Mit rund einjähriger Verspätung liegt nun der der Gesetzentwurf zur Modernisierung des deutschen Vergaberechts aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vor. Nach dem Ende 2006 die sog. erste Stufe der Vergaberechtsreform, die nur der Umsetzung der zwingenden EU-rechtlichen Vorgaben (insb. der RiLi 2004/17/EG für den Sektorenbereich und 2004/18/EG für den Nicht-Sektorenbereich) […]
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Die Ergebnisse einer Arbeitgruppe im Bundesministerium der Finanzen zur Umsatzbesteuerung von Unternehmen der öffentlichen Hand stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (16/8575).
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27.11.2007 (X ZR 18/07) zum Ersatzes des sog. Vertrauensschadens des Bieters gem. § 126 GWB bei Fehlern im Vergabeverfahren durch den Auftraggeber Stellung genommen.
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Drei Bereiche der Landesverwaltung Baden-Württemberg stellen auf die elektronische Vergabe (E-Vergabe) um. Dabei werden diese das bereits existierende Vergabeportal Vergabe24 hierfür nutzen.
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Nach einer Anweisung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 15.1.2008 (B 15-01082-102/11) werden die Vergabestellen des Bundeshochbaus ab Oktober diesen Jahres bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nur noch solche Unternehmen berücksichtigten, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden.
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Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Verkauf von Baugrundstücken keine „Beschaffung“ im Sinne des Vergaberechts ist. In ihrer Antwort (16/8292) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8124) heißt es, in solchen Fällen liege der für eine Ausschreibung erforderliche Beschaffungscharakter nicht vor. Die Regierung distanziert sich damit von der vergaberechtlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.