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Der Web 2.0 Dienst „Twitter“ erfreut sich in den USA schon seit geraumer Zeit größter Beliebtheit. Und auch in Deutschland twittern (zu deutsch „zwitschern“) Tag für Tag mehr Menschen, Unternehmen, Verbände, Verlage, etc. Sogar das Bundesverfassungsgericht hat – ebenso wie die der amerikanische Präsident Barack Obama oder der FC Bayern München – ein eigenes „Twitteraccount“. Zu Recht! Twitter hat sich zu einem veritablen Informations- und Kommunikationsmedium mit echtem Mehrwert entwickelt. Da ist es nur konsequent, dass auch das Vergabeblog aktuelle Meldungen und Meinungen rund ums Thema öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht in Zukunft nicht nur verbloggen, sondern auch twittern wird.
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Die EU-Kommission hat mit Verordnung 1177/2009 vom 30.11.2009 neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Die Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in der gestrigen Verhandlung den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11.09.2009 aufgehoben und damit den Weg für den Wiederaufbau des Stadtschlosses frei gemacht. Mit dem Baubeginn rechnet man nun im Herbst 2010, mit der Fertigstellung des Hauptgebäudes 2014 (im Bild das rekonstruierte Schloss auf gedruckten Bahnen, 1993).
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Heute geht es also in die 2. Runde: Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt darüber, ob die Vergabe der Architektenleistungen zur „Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses/Bau des Humboldt-Forums“ an den Architekten Franco Stella, Vicenza (Italien), gegen das Vergaberecht verstößt (Az.: VII-Verg 39/09). Was war geschehen?
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Eine der im Rahmen der GWB-Reform umstrittensten Regelungen war die Novelle des § 97 Abs. 3 GWB. Mit ihr soll die Förderung des Mittelstands nicht mehr nur guter Vorsatz bleiben. Eine erste, aber kaum bemerkte, Entscheidung dazu traf die Vergabekammer Arnsberg bereits mit Beschluss vom 26.6.2009 (VK 14/09). Im Rahmen der Vergabe der Bauarbeiten zu einem 6-streifigen Autobahnausbau in NRW berief sich die VK ausdrücklich auch auf den politischen Auftrag der neuen Norm. Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover stellt die Entscheidung vor (Anm. d. Red.).
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Ob und inwieweit die Vergabe von Rettungsdienstleistungen unter das Vergaberecht fällt, wird nach wie vor intensiv diskutiert. Im Juli hatte das OLG München diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Die Antwort abwarten will der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Straubing offenbar nicht: Mit Bekanntmachung vom 18.11.2009 (ABl. S. 222) schreibt er eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugs (VEF) am Standort Deggendorf zwar EU-weit aus. In dem Bekanntmachungstext heißt es allerdings unverblümt: „Bei einer Auftragsvergabe ist der Vorrang der Hilfsorganisationen zu beachten. Diese sind das Bayerische Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfallhilfe oder vergleichbare Hilfsorganisationen“. Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner von der Kanzlei BHO Legal nimmt den Fall für Vergabeblog unter die rechtliche Lupe (Anm. d. Red.).
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Die Koalition in Mecklenburg-Vorpommmern hatte vereinbart, die Möglichkeiten für ein Landesvergabegesetz durch ein Gutachten überprüfen zu lassen. Nach Aussagen des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller, bestehe für ein eigenes Landesvergabegesetz „nach der Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2008 rechtlich kaum noch ein Spielraum“. Wie groß dieser Spielraum ist, soll nun Prof. Dr. Meinrad Dreher von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gutachterlich klären.
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Fast 2 1/2 Jahre ist es her, daß das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung „Fliegerhorst Ahlhorn“ ein städtebauliches Grundstücksgeschäft der öffentlichen Hand für ausschreibungspflichtig erklärte und damit ein wahres Erdbeben in Literatur und Praxis ausgelöste (wir berichteten). Nachdem die Kritik an dieser neuen Rechtsauffassung nicht abebben wollte und die Bundesregierung ihr zudem durch eine Gesetzesänderung ein Ende zu setzen suchte, entschied sich das OLG Düsseldorf zur Flucht nach vorn – und legte dem EuGH in einem ähnlich gelagerten Fall mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor. Am 17. November 2009 hat nun Generalanwalt Mengozzi in diesem Vorlageverfahren (Rs. C-451/08) seine Schlußanträge veröffentlicht. Darin tritt er der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf zur Ausschreibungspflicht kommunaler Grundstücksgeschäfte gleich in mehrfacher Hinsicht entgegen.
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Die Besetzung der Bundestagsausschüsse der 17. Legislaturperiode steht seit heute Vormittag fest. Die Mitglieder der für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens maßgeblichen Ausschüsse, allen voran der Wirtschaftsausschuss, und die jeweiligen Vorsitzenden finden Sie druckfrisch im Vergabeblog.
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Auf der heute und morgen in Berlin stattfindenden Public Sector Messe “Moderner Staat” ist mir vorhin Uli Norf begegnet. Herr Norf von der Firma Intel, ist – ebenso wie Hauptwettbewerber AMD – Mitglied einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM zur “produktneutralen Ausschreibung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK)”. Was so gar nicht spannend klingt, hat in der inzwischen über 3-jährigen Dauer des Projekts Kreise gezogen: Das IT-Amt der Bundeswehr, das Umweltbundesamt, die Bundesagentur für Arbeit und das IT-Dienstleistungszentrum Berlin sind als Partner hinzugetreten. Ziel ist die Erarbeitung von Leitfäden zur Formulierung von produktneutralen und damit rechtskonformen Ausschreibungen für Desktop-PCs, Notebooks und Server. Eine Zwischenbilanz.