Politik und Markt
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Der aktuelle Vertrag zum Betrieb von „sprintRAD“ ist unwirksam, weil kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. – Seit diesem Sommer stehen in Hannover rund 1.000 Leihfahrräder unter dem Namen „sprintRAD“ zur Verfügung. Der Anbieter schloss dafür einen Vertrag mit der Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH).
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In den vergangenen Jahren haben die EU-Prüfer wiederholt auf Schwachstellen bei der Verwirklichung großer Verkehrsprojekte hingewiesen. Doch wie schneidet die EU im Vergleich zu anderen Ländern wie Australien, Kanada und den USA ab? In einer Analyse hat der Europäische Rechnungshof verglichen, wie die EU und andere Länder bei der Verwirklichung solcher Projekte vorgehen.
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Unter dem Tiel: „Saarland stellt bei Zügen ab 2025 von Diesel auf Elektro um“ berichtet „die Rheinlandpfalz“, dass das Saarland ab 2025 Dieselfahrzeuge durch batterieelektrische Züge auf der Schiene ersetze. Die Fahrzeuge würden auf den Strecken zwischen Saarbrücken und Pirmasens (ab Dezember 2025) sowie zwischen Dillingen und Niedaltdorf (ab Dezember 2026) ausgetauscht. Das entsprechende Vergabeverfahren sei abgeschlossen.
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Die Bundesingenieurkammer begrüßt weite Teile des von der Ampelkoalition vorgestellten Koalitionsvertrages. Vor allem die Schaffung eines eigenen Bundesbauministerium stieß auf positive Resonanz.
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Die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamtes des BMI hat am 3. November 2021, unabhängig von aktuellen Ausschreibungen, einen Marktdialog zu Nachhaltigkeitsaspekten in Rechenzentren (Vergabeblog.de vom 05/10/2021, Nr. 48096) in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt durchgeführt. Zu den Teilnehmenden gehörten fast 30 Personen aus der Wirtschaft und über 20 Personen aus verschiedenen Behörden.
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Die Europäische Kommission hat ihren Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) bis zum 30.6.2022 verlängert und erweitert. Die Bundesregierung begrüßt die Verlängerung sowie insbesondere, dass die Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen erneut erhöht wurden.
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Das Oberlandesgericht München hat zu den Fällen Nüßlein und Sauter entschieden, dass die beiden Unionspolitiker die eingezogenen Honorare aus den Maskendeals zurückerhalten sollen. Angesichts dieser Entscheidungen werden sie vermutlich straffrei bleiben. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass sich ein Abgeordneter nach derzeitigem Recht durch die Annahme von unberechtigten Vermögensvorteilen nicht strafbar macht, wenn er „lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutzt, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen, z.B. Behörden und Ministerien, zu beeinflussen.“
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In dem oben genannten Ermittlungsverfahren haben drei Strafsenate des Oberlandesgerichts München am 16., 17., und 18. November 2021 über Beschwerden des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Dr. Georg Nüßlein, des Abgeordneten im Bayerischen Landtag Alfred Sauter und eines beschuldigten Unternehmers entschieden. Die Beschwerde
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Unter dem Titel: „Was die Ampel will“ berichtet u.a. die Tagesschau über den gestern vorgestellten Koalitionsvertrag der künftigen Ampel-Koalition. Lange Ausführungen zum Vergabewesen sind dem Koalitionsvertrag nicht zu entnehmen. Was die Ampel aber für das Vergabewesen will, lesen Sie hier:
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat die Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2020 und die zugrunde liegenden Vorgänge aller öffentlich-privaten Partnerschaften der EU mit Industrie und Forschung, der sogenannten Gemeinsamen Unternehmen, bestätigt.