Kategorie:
Politik und Markt
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„Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel – eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. (…).“ leitet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ein. Die Tätigkeit der Vergabekammern hat es in diesem Jahr auch in die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes geschafft. In Zahlen: 2024 wurden 124 (+19 zum Vorjahr) Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Die Vergabekammern haben 55 Sachentscheidungen getroffen und in 24 Fällen wurde gegen die Entscheidung der Vergabekammern sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt.
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Gestern wurde die Ressortabstimmung zum Bundestariftreuegesetz eingeleitet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht hierin „einen großen Schritt in Richtung tariflich abgesicherte Löhne und Arbeitsbedingungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes“, was vom DGB ausdrücklich begrüßt wird.
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Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034 vorgelegt. Das vorgeschlagene Budget beläuft sich auf fast 2 Billionen Euro, was 1,26 Prozent des europäischen Bruttonationaleinkommens entspricht.
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Der aktuelle Tätigkeitsbericht „Faszination Beschaffung 2023/24″ gewährt laut Aussage des Beschaffungsamtes des BMI (BeschA) spannende Einblicke in die Themenvielfalt von Marktdialogen, Krisenbeschaffung, Datenservice, Nachhaltigkeit und Innovationen, deren Adaption in die öffentliche Beschaffung trotz herausfordernder Rahmenbedingungen gelungen ist. Der Jahresbericht 2023/2024 wurde am Montag veröffentlicht.
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„Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Bauwirtschaft und ein verheerendes Signal für alle, die auf funktionierende Infrastruktur angewiesen sind,“ meldet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Er führt weiter aus:
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Das Bundesjustizministerium plant durch die Einfügung des § 71 Absatz 2 Nummer 8 GVG-E den Landgerichten die zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Vergaberecht streitwertunabhängig zuzuweisen. Die Bundesarchitektenkammer erkennt wohlwollend an, dass mit dieser Neuregelung die Spezialisierung der Justiz auf dem Gebiet des Vergaberechts gefördert werden kann:
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Die Bundesingenieurkammer (BingK) fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die notwendigen Mittel freizugeben, die für die Sanierung und Instandhaltung der Infrastruktur benötigt werden. Der Ausschreibungsstopp der Autobahn GmbH belege, dass ein Stillstand für Deutschland in Kauf genommen werde.
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Der Öffentliche Gesamthaushalt war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2025 mit 2 523,3 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem Jahresende 2024 um 0,6 % oder 14,3 Milliarden Euro. Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.
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Unter der Überschrift „Autobahn GmbH verhängt Ausschreibungsstopp für 2025“ berichtet u.a. das Handelsblatt unter Rückgriff auf Agenturmeldungen, dass die bundeseigene Autobahngesellschaft keine neuen Projekte für die Modernisierung der Autobahnen in 2025 mehr ausschreiben werde. Grund hierfür sei, dass der Bundeshaushalt erst im September beschlossen werden soll. In Folge der nach wie vor anhaltenden vorläufigen Haushaltsführung fehlten der Autobahn GmbH zusätzliche Mittel für neue Projekte.
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Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann im Haushaltsjahr 2025 mit Ausgaben in Höhe von 38,26 Milliarden Euro rechnen – knapp sechs Milliarden weniger als 2024. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 (21/500) hervor.












