Politik und Markt
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Unter dem Titel: „Landesregierung veröffentlicht versehentlich geheime Dokumente“ berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) über eine Datenpanne der Landesregierung NRW. Die als sicherheitsrelevant eingestuften Baupläne des Regierungssitzes von Ministerpräsident Laschet wurden im Rahmen einer Ausschreibung zur Renovierung des Gebäudes vom landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb im Internet veröffentlicht.
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Mit Wirkung vom 31.12.2020 werden die Runderlasse „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ARS-CoV-2“ (Vergabeblog.de vom 14/07/2020, Nr. 44545) bzw. „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ (Vergabeblog.de vom 12/05/2020, Nr. 44112) bis zum 30.06.2021 bzw. bis zum 31.12.2021 verlängert.
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„Wir freuen uns, dass nach intensiven Vorbereitungen die neue Autobahn GmbH des Bundes endlich offiziell an den Start geht. Damit ist eine wichtige Etappe im Übergang der Auftragsvergabe des Bundesfernstraßenbaus gemeistert“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), in Berlin.
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Der Startschuss für die größte Reform in der Geschichte der Autobahn ist gefallen. Seit dem 01. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes zentral verantwortlich für bundesweit mehr als 13.000 Kilometer Bundesautobahnen.
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Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Bundesregierung wegen Verstößen gegen die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Jährlichkeit, der Fälligkeit sowie der Haushaltswahrheit kritisiert.
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„Die Bundesregierung bestätigt die Wirtschaftlichkeit, die Terminsicherheit und die hohe Bauqualität bei ÖPP-Projekten auf Bundesebene. Diese Kundenzufriedenheit bestärkt uns darin, die Verkehrs- und Hochbauinfrastruktur in Deutschland auch in Zukunft gemeinsam mit unseren öffentlichen Auftraggebern in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zu modernisieren.“ Mit diesen Worten
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Die Bundesregierung hat ein positives Fazit der bestehenden Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) in Deutschland gezogen.
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Mit Rundschreiben vom 24.11.2020 weist das Bayerische Staatsministerium des Inneren auf aktuelle Entwicklungen zu kommunalen Auftragsvergaben während der COVID19-Pandemie hin. Befristet bis zum 31.12.2021 gilt auch für die Vergabe von kommunalen Aufträgen Folgendes:
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Wer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Der Finanzausschuss beschloss auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes (19/22850). Danach können Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen.
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Die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über ein künftiges Abkommen gehen auf Ebene der Unterhändler weiter: