Politik und Markt
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Mit gemeinsamer Pressemitteilung begrüßen der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe die Fortführung der Baumaßnahmen im Hochbau, Straßenbau und Wasserbau außerordentlich:
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Der Bund will mit einem umfangreichen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr auf die Verwerfungen durch die Corona-Krise reagieren. Für 2020 rechnet der Bund demnach nunmehr mit Ausgaben von 484,5 Milliarden Euro.
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„Die BAUINDUSTRIE unterstützt die Zielsetzung des neuen Aktionsplans Kreislaufwirtschaft der Europäischen Union (Vergabeblog.de vom 24/03/2020, Nr. 43607) und der angekündigten Initiative im Bereich Materialrecycling und Ressourceneffizienz.
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Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und Dänemark haben am Wochenende grünes Licht von der europäischen Wettbewerbsaufsicht für staatliche Beihilfen bekommen, mit denen sie ihre Wirtschaft in der Coronakrise unterstützen wollen.
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Die Europäische Kommission hat einen „befristeten Rahmen“ (PDF) angenommen, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen, um die Wirtschaft infolge des Ausbruchs von COVID-19 zu unterstützen.
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Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am Montagabend einen temporären Beihilferahmen zwecks Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise übermittelt. „Die EU-Beihilferegeln stellen den Mitgliedstaaten einen Werkzeugkasten zur Verfügung, um schnell und wirksam zu handeln (…) – ohne die Einheit zu untergraben, die Europa gerade in einer Krise braucht“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
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EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius hat am 11.03. in Brüssel einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Er ist einer der einer der wichtigsten Bausteine des europäischen Grünen Deals (A European Green Deal) und enthält Maßnahmen, die sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken.
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Das neuartige Corona-Virus hat Europa und nun auch Deutschland erreicht. Das Virus und die zur Eindämmung seiner weiteren Verbreitung getroffenen Maßnahmen machen vor dem Vergaberecht nicht halt. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen müssen sich auf die besonderen Herausforderungen der nächsten Wochen vorbereiten. Dabei besteht kein Grund zur Panik. Das Vergaberecht bietet auch in dieser Ausnahmesituation angemessene Reaktionsmöglichkeiten.
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Die EU-Kommission hat am Dienstag ein Investitionspaket im Wert von mehr als 1,4 Mrd. Euro genehmigt. Die EU-Mittel fließen in 14 große Infrastrukturprojekte in sieben Mitgliedstaaten (Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien und Spanien). Die Projekte betreffen mehrere Schlüsselbereiche wie Umwelt, Gesundheit, Verkehr und Energie für ein intelligenteres Europa mit geringerem CO2-Ausstoß. Sie stellen eine massive Investition zur Ankurbelung der Wirtschaft, zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger und des sozialen Wohlergehens dar.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Rundschreiben vom 19.03.2020 aktuelle Informationen zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht.