Politik und Markt
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Das neuartige Corona-Virus hat Europa und nun auch Deutschland erreicht. Das Virus und die zur Eindämmung seiner weiteren Verbreitung getroffenen Maßnahmen machen vor dem Vergaberecht nicht halt. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen müssen sich auf die besonderen Herausforderungen der nächsten Wochen vorbereiten. Dabei besteht kein Grund zur Panik. Das Vergaberecht bietet auch in dieser Ausnahmesituation angemessene Reaktionsmöglichkeiten.
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Die EU-Kommission hat am Dienstag ein Investitionspaket im Wert von mehr als 1,4 Mrd. Euro genehmigt. Die EU-Mittel fließen in 14 große Infrastrukturprojekte in sieben Mitgliedstaaten (Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien und Spanien). Die Projekte betreffen mehrere Schlüsselbereiche wie Umwelt, Gesundheit, Verkehr und Energie für ein intelligenteres Europa mit geringerem CO2-Ausstoß. Sie stellen eine massive Investition zur Ankurbelung der Wirtschaft, zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger und des sozialen Wohlergehens dar.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Rundschreiben vom 19.03.2020 aktuelle Informationen zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht.
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Die vom Krisenstab der Bundesregierung am 4. März 2020 beschlossene Allgemeinverfügung für Schutzausrüstung (s. Vergabeblog.de vom 10/03/2020, Nr. 43576) wird angepasst. Hierauf hat sich die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission verständigt.
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Persönliche Schutzausrüstungen dürfen laut einer am Sonntag von der Europäischen Kommission veröffentlichten Durchführungsbestimmung (Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 der Kommission vom 14. März 2020 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Produkte) nur noch mit Genehmigung der Mitgliedstaaten in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Das betrifft zum Beispiel Schutzkleidung und – brillen sowie Atemmasken.
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Der Petitionsausschuss setzt sich mehrheitlich für die Förderung und Vereinfachung des mobilen Arbeitens ein. Die Abgeordneten verabschiedeten mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Beschlussempfehlung an den Bundestag,
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Mit Rundschreiben vom 11.03. wird in Fällen, in denen der geschätzte Auftragswert 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erreicht, für das Land Berlin verbindlich angeordnet, dass grundsätzlich eine elektronische Auftragsvergabe durchzuführen ist (Nr. 8.1 und Nr. 8.2 AV zu § 55 LHO).
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Unter dem Titel: „Gescheiterte Pkw-Maut – Auch Scheuers Handydaten gelöscht“ berichtet die Tagesschau, dass neben den Handydaten von Verkehrsminister Scheuer auch die Handydaten anderer Führungskräfte im Ministerium für den Zeitraum vor Februar 2019 gelöscht worden seien. Die Löschung von Handydaten hatte bereits in der Berater-Affäre des BMVg für Aussehen gesorgt (Vergabeblog.de vom 18/02/2020, Nr. 43372). Laut Ministerium seien die Mobiltelefone Ende 2018/Anfang 2019 „von der IT routinemäßig zurückgesetzt“ worden.
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Europa- und vergaberechtliche Fragen standen vergangenen Donnerstag im Mittelpunkt der Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses („Pkw-Maut“). „Knackpunkt war von Anfang an, ob eine mittelbare Diskriminierung vorlag“, sagte Zeugin Nina W., die bis Ende April 2017 das Referat EA 4 (Recht der EU) des Bundeswirtschaftsministeriums leitete. Dieses Referat ist für die Koordinierung aller gegen die Bundesrepublik gerichteten Vertragsverletzungsverfahren bis zur Einreichung der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zuständig.
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Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV) begrüßt nachdrücklich das vom Bundeskabinett verabschiedete „Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie“ (s. Vergabeblog.de vom 10/03/2020, Nr. 43496). Es sei ein zentraler Baustein in der sicherheits- und verteidigungspolitischen Gesamtstrategie der Bundesregierung.