Politik und Markt
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Mit der abgeschlossenen Vergaberechtsreform wurde insbesondere im Unterschwellenbereich für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach dem neuen Regelwerk der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mit Blick auf die Vergabeverordnung (VgV) im Oberschwellenbereich der vergabepolitische Anspruch auf mehr Flexibilität erhoben. Gleichzeitig sollten die bisher einfacheren Regelungen nach dem Abschnitt 1 der VOL/A erhalten bleiben. In zwei zeitlich nah aufeinander folgenden Beiträgen wird der Frage kritisch nachgegangen, ob die neue Wirklichkeit dem vergabepolitischen Anspruch gerecht geworden ist oder nicht. Dabei werden zwei wesentliche Teilbereiche des neuen Regelwerks näher beleuchtet.
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Der Kartellsenat des Kammergerichts unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Kammergericht Dr. Norbert Vossler, der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Ulrike Picker und des Richters am Kammergericht Peter Franck hat am 25.10.2018 ein Urteil in dem Verfahren über die Konzessionsvergabe für den Betrieb des Stromnetzes Berlin verkündet und die Berufung eines Bieters zurückgewiesen.
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Im Zuge der Kritik an den Beauftragungen externer Unternehmensberatungen in Millionenhöhe (Bericht im Vergabeblog vom 25.09.2018) durch das Bundesverteidigungsministerium (BMVg), die unter dem Verdacht der Umgehung des Vergaberechts stehen, räumte Bundesverteidigungsministerien Ursula von der Leyen nun Fehler ein. In einem Interview mit dem Magazin der Stern sagte die Ministerin: „Die Art und Weise, wie die Beratungsleistungen abgerufen worden sind, war in Teilen nicht in Ordnung. Da müssen wir ran“. Als Verbesserung würde im Ministerium nun eine zentrale Vergabestelle eingerichtet sowie eine Stärkung der Fachaufsicht vorgenommen.
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Das Bundesumweltministerium legt den Entwurf eines „Masterplans Stadtnatur“ vor.