Politik und Markt
-
Angebotspreise unwirtschaftlich. Das länderübergreifende Vorhaben zum Neubau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen in Zwickau wird neu ausgeschrieben.
-
Im Zentrum des Wettbewerbsfähigkeitsrats am 28. Mai 2018 in Brüssel stehen die Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag zur gegenseitigen Anerkennung von Waren. Damit soll der freie Warenverkehr im Binnenmarkt weiter gestärkt werden.
-
Die Veröffentlichung der VV zu § 55 Landeshaushaltsordnung und das Inkrafttreten der Unterschwellenvergabeordnung verzögert sich. Wann die tatsächliche Veröffentlichung erfolgen wird, wird die Landesregierung in Kürze mitteilen. Beachten Sie zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung auch unsere aktuellen Seminarangebote der DVNW Akademie.
-
Mit dieser zweiteiligen Analyse widmet sich Hans-Peter Müller dem Thema: Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen. Dieser Teil 1 behandelt den Vorrang der martwirtschaftlichen Preisbildung und beleuchtet den Marktpreisbegriff im Sinne der VO PR Nr. 30/53. Den Abschluss dieses ersten Teils bildet dann die Untersuchung des Verhältnisses der Verordnung PR Nr. 30/53 zu den Regelungen des Vergaberechts. Im kommenden Teil 2 soll sodann die marktwirtschaftliche Preisbildung im Rahmen von Vergabeverfahren untersucht werden.
-
Die Ergebnisse des ersten europaweiten Ausschreibungsverfahrens für serielles und modulares Bauen stehen fest. Neun Bieter erhielten gestern in Berlin den Zuschlag für ihre innovativen Wohnungsbaukonzepte, aus denen Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW ab sofort auswählen können. Dazu hat der GdW als Initiator der Ausschreibung im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesbauministerium, dem Hauptverband der Bauindustrie und der Bundesarchitektenkammer eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet.
-
Am 1. August 2013 trat das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) in Kraft. Es ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden. Derzeit ist eine Überarbeitung durch die Landesregierung in Planung, die nicht nur auf Zustimmung trifft:
-
Die Europäische Kommission hat heute eine sogenannte gemischte Entscheidung im EU-Beihilfeverfahren zur Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013 nach dem früheren § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) erlassen. Die damaligen Reduzierungen wurden grundsätzlich beihilferechtlich genehmigt, das aktuelle System der Stromnetzentgeltverordnung bleibt unangetastet und es gibt nur sehr begrenzte Rückforderungen.
-
Neufassung der VV zu § 55 LHO wird voraussichtlich am 29.05.2018 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht. Die VV zu § 55 LHO werden am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Gleichzeitig wird für die Landesbehörden am 30.05.2018 die Unterschwellenvergabeordnung in Kraft treten. Beachten Sie zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung auch unsere aktuellen Seminarangebote der DVNW Akademie.
-
Zur Förderung von Innovationen hat die EU Kommission mit ihrer Mitteilung C(2018) 3051 final eine Leitlinie für innovative Beschaffung herausgegeben. Ziel ist es, öffentliche Beschaffer zur Beschaffung innovativer Lösungen zu ermutigen.
-
Die EU Kommission hat eine neue Version des Tools eCertis, das Informationssystem für Bescheinigungen und sonstige Nachweise, die bei Ausschreibungsverfahren in den 28 Mitgliedstaaten der EU, Beitrittskandidaten wie der Türkei sowie den drei EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) häufig verlangt werden, veröffentlicht.