Politik und Markt
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Der Leitfaden „Innovative öffentliche Beschaffung“, welcher gemeinsam vom BMWi und dem Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) herausgegeben wird, liegt nunmehr in überarbeiteter Fassung vor.
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Die Ausschreibung für die Ausrüstung der baden-württembergischen Polizei mit sogenannten Bodycams muss wiederholt werden. Grund seien technische Probleme, die sich beim Probelauf für die Geräte eines Anbieters gezeigt hätten. Die anderen vier Bewerber waren zuvor aus formalen Gründen oder wegen nicht erfüllter Vorgaben aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden.
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Marina Köhn wird auf dem 3. IT-Vergabetag als Vertreterin des Umweltbundesamtes an der Podiumsdiskussion zum Thema: Nachhaltige Beschaffung – Mehr als nur „Green IT“ teilnehmen. Marina Köhn ist Informatikerin und seit 1992 im Umweltbundesamt tätig. Ihre Arbeitsschwerpunkte bilden die Themen der umwelt- und ressourcenschonenden Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Aus dieser Arbeit heraus sind Forschungsprojekte entstanden, welche die Potenziale der Ressourceninanspruchnahmen in der IKT ermitteln und Handlungsalternativen zu ihrer Aktivierung entwerfen. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist auch der Blaue Engel für den energieeffizienten Rechenzentrumsbetrieb entstanden. Wir haben ihr im Vorfeld einige Fragen rund um das Leitthema des diesjährigen IT-Vergabetages (“IT-Beschaffung und Nachhaltigkeit”) gestellt.
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Der Start für intelligente Stromzähler in deutschen Haushalten ist nach wie vor unklar. Noch liege die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nicht vor, wie die Bundesregierung (BT-Drs. 19/494) auf eine „Kleine Anfrage“ der Linken-Fraktion (BT-Drs. 19/363) erklärte. Eigentlich sollten die intelligenten Stromverbrauchmesser („Smart Meter“) bereits 2017 Pflicht sein.
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Mit Erlass vom 08.12.2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf die Neuherausgabe des auch von vielen Kommunen bei Vergaben zugrunde gelegten Vergabe- und Vertragshandbuches des Bundes (VHB) in der Ausgabe 2017 hingewiesen (siehe Vergabeblog.de vom 20/12/2017, Nr. 34867). In diesem sind nicht unerhebliche Änderungen für die Praxis enthalten.
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Städte, Gemeinden, Landkreise und Regionen können sich ab sofort beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2018“ bewerben. Prämiert werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Projekte können zum Beispiel aus den Bereichen Beschaffung, Stadtplanung und -entwicklung, Mobilität und Fuhrpark oder Infrastruktur kommen und mit technischen, organisatorischen oder sozialen Innovationen verbunden sein.
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Dass der Tatbestand der Dringlichkeit bei der Beschaffung kein Allheilmittel für kurzfristige Bedarfsspitzen ist, wurde schon am Beispiel der Berliner U-Bahn deutlich (Vergabeblog berichtete u.a. hier und hier).
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Per Rundschreiben hatte der Berliner Senat bereits Ende 2017 beschlossen, die Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Fahrzeugen zu aktualisieren, um die Dienstwagenflotte schrittweise auf emissionsarme Fahrzeuge, wie Hybrid- und Elektrofahrzeuge, umzustellen.