Politik und Markt
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Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat in einer aktuellen Stellungnahme etwaigen Planungen der Großen Koalition für eine Abschaffung der VOB eine klare Absage erteilt.
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Die Bundesregierung plant nach Medienberichten im Zuge der derzeitigen Neuausschreibung der Lkw-Maut offenbar, den Mautbetreiber Toll Collect zu verstaatlichen.
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Die so genannte E-Rechnung soll den Arbeitsaufwand reduzieren und die Kosten für die Rechnungslegung senken. Zudem werden elektronische Rechnungen in der Regel schneller bezahlt, da diese ohne Medienbruch sofort im „elektronischen Workflow“ weiter ver- und bearbeitet werden können. Viele Unternehmen nutzen das elektronische Verfahren bereits erfolgreich. Alle Übrigen haben noch bis November 2020 Zeit, auf E-Rechnung umzustellen: Ab dann müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.
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Eine kleinere bayerische Gemeinde hatte ein neues Feuerwehrfahrzeug beschafft, ohne die Ausschreibung in Einzellose (wie z.B. Fahrgestell, Aufbau oder Beladung) aufzuteilen. Hierfür hatte die Gemeinde Fördermittel beantragt und auch erhalten. Die für die Gewährung zuständige Stelle sah in der Gesamtvergabe aber einen Verstoß gegen das Losbildungsgebot, was einen „schweren Vergaberechtsverstoß“ darstelle
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Die Zahl der Bundesländer, welche die Unterschwellenvergabeordnung in Kraft setzen, steigt weiter. Nach Hamburg, Bremen und Bayern wird die “UVgO” künftig auch in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg in das Landesvergaberecht übernommen und die dort bislang noch geltende VOL/A ablösen.
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Am 18. Januar 2018 veröffentlichte die EU-Kommission (Generaldirektion GROW) ihre „Notice to stakeholder – Withdrawal of the United Kingdom and EU rules in the field of public procurement“, um Marktteilnehmer über vergaberechtliche Implikationen eines „hard Brexit“ [1] zu informieren. Die Bekanntmachung ist in englischer Sprache verfügbar und schildert die vergaberechtlichen Nachteile, die Unternehmen in Folge eines „hard Brexit“ erleiden können.
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Die Überprüfung der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)“, die im Zuge der Reform und des Inkrafttretens des neuen Bauvertragsrechtes zum 01. Januar 2018 aus Sicht des zuständigen Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) notwendig geworden ist, wurde durch den beauftragen Hauptausschuss Allgemeines (HAA) mit dem vorläufigen Ergebnis abgeschlossen, die VOB/B zunächst unverändert zu lassen, wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mitteilte.