Kategorie:
Politik und Markt
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Am 31.03.2017 hat der Bundesrat das bereits am 10.03.2017 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“ (siehe hier) beschlossen. Dieses verankert in den §§ 650 a – 650 v BGB erstmals spezielle gesetzliche Regelungen zum Bauvertrag (§§ 650 a – 650 o), zum Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650 p – 650 t) und zum Bauträgervertrag (§§ 650 u – 650 v). Die Änderungen treten zum 01.01.2018 in Kraft und betreffen nur Verträge, die ab diesem Tag abgeschlossen werden. Altverträge sind von der Änderung nicht betroffen.
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Am 3. April 2017 endete die „Begutachtungsfrist“ für die Reform des Vergaberechts in unserem Nachbarland Österreich. Die Zeit drängt: Da Österreich die Europäische Vergaberichtlinie – anders als Deutschland – bislang nur unvollständig umgesetzt hat, droht eine Klage der EU. Hauptziel der Novelle ist es, das so genannte „Bestbieterprinzip“ weiter zu stärken. Das Preisdiktat soll bei der öffentlichen Beschaffung dagegen an Gewicht verlieren, stattdessen mehr soziale und ökologische Kriterien miteinfließen, um Lohn- und Sozialdumping zu unterbinden, zudem Bürokratie abgebaut und mehr Transparenz geschaffen werden.
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) warnt vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und hat eine „Pro-HOAI“-Webseite ins Leben gerufen.
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Wie auf Vergabeblog.de mehrfach berichtet (s.u.), will die Bundesregierung ein Wettbewerbsregister einführen, welches von öffentlichen Auftraggebern genutzt wird. Diese sollen in dem Register vor der Vergabe von Aufträgen abfragen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Am 29.03.2017 hatte das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums zugestimmt.
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Dies ist das Ergebnis eines vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beauftragten Evaluierungsgutachtens. Bis Mitte Juni soll ein erster Referentenentwurf für die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes erarbeitet werden. An der Evaluierung waren sowohl Vergabestellen als auch Unternehmen aus dem Freistaat beteiligt.