Politik und Markt
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Am 28.09.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine 9. GWB-Novelle beschlossen.
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Das Beschaffungsamt des BMI, vertreten durch den Abteilungsleiter Zentrale Dienste, Hermann-Josef Weber und den Projektleiter XVergabe, Rolf Kewitz, hat sich am 27. 9.2016 mit Vertretern des Bundes, der Länder und Kommunen sowie Vertretern des BITKOM und BDI und beratenden Vertretern von privatwirtschaftlich agierenden Anbietern digitaler Vergabeplattformlösungen auf eine Geschäftsordnung verständigt (Foto: BeschA).
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Mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zentrale Positionen der kommunalen Unternehmen für die politische Agenda vorgelegt.
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Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) zeigt: Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten. Computer in der Verwaltung sollten deshalb künftig mindestens sechs Jahre lang genutzt werden.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen „Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ erstellt, der öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen den Umgang mit und das Ausfüllen der EEE erleichtern soll. Sie finden den Leitfaden im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), dort in der Bibliothek. Noch kein Mitglied? Zur kostenfreien Mitgliedschaft geht es hier.
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Mit dem Lebenszykluskosten-Tool-Picker steht auf der Internetseite des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO) ein Instrument zur Verfügung, das bei der bedarfsorientierten Auswahl eines der zahlreichen vorhandenen Berechnungshilfen zur Kalkulation von Lebenszykluskosten unterstützt.
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte im Bundesanzeiger vom 1.07.2016 eine überarbeitete Fassung der VOB/A 1. Abschnitt bekannt gegeben (wir berichteten). Diese war jedoch noch nicht anzuwenden, da der federführende Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beabsichtigte, alle Teile der VOB als Gesamtausgabe “VOB 2016” herauszugeben. Mit Erlass vom 9.9.2016 hatte dann das BMUB den Zeitpunkt zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) auf den 1. Oktober 2016 festgelegt (wir berichteten).