Politik und Markt
-
Der Mindestlohn für öffentliche Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto im Saarland steigt ab Januar des kommenden Jahres von 8,74 Euro brutto die Stunde auf 8,84 Euro.
-
Die Rechnungstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen soll zukünftig in elektronischer Form möglich sein. So sieht es das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes vor, das am 13.7.2016 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
-
Der europäische Rechnungshof stellte fest, dass die Organe und Einrichtungen der EU mehr tun können, um Wirtschaftsteilnehmern (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen) den Zugang zu ihren Ausschreibungen zu erleichtern.
-
Laut „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ sind von der Bundesverwaltung „bis 2020 möglichst 50 % der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen“. Ein Leitfaden soll Orientierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung geben. Zwecks Austausch mit der Anbieterseite laden UBA und BMZ zu einem Fachgespräch am 29. September 2016 nach Berlin ein.
-
Das OLG Celle hatte dem europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorab-Entscheidungsverfahrens (C-51/15) die Frage vorgelegt, ob die Gründung und die damit verbundene Aufgabenübertragung von Abfallentsorgungsleistungen auf einen Zweckverband (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) einen vergaberechtlichen Vorgang darstellt. Am 30. Juni 2016 hat der Generalanwalt beim EuGH, Paolo Mengozzi, seine Schlussanträge in der Sache Remondis / Region Hannover gestellt.