Kategorie:
Politik und Markt
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Für Rechtsanwälte, die nicht in einer Kanzlei tätig, sondern bei einem Unternehmen angestellt sind, soll die Rechtsstellung klarer geregelt werden.
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Im EU-Amtsblatt wurde am 12.11.2015 die “Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge” veröffentlicht. Den Link zum Dokument finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks DVNW hier.
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„Öffentliche Auftraggeber brauchen mehr Flexibilität im Vergaberecht, um Bauvorhaben bedarfs- und kostengerechter verwirklichen zu können. Die Möglichkeit, ein Vorhaben einheitlich zu vergeben, ohne in einem Rechtsstreit zu enden, muss verbessert werden“.












