Politik und Markt
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Dass man über eine neue Regelung in VOL/A bzw. VOB/A so lange streiten kann, die doch nur eines zum Ziel hatte: Im Unterschwellenbereich für mehr Transparenz zu sorgen, indem Freihändige Vergaben ex-post veröffentlicht werden. Gem. eines hessischen Runderlasses vom Oktober letzten Jahres werden jede Vorschriften zur Anwendung freigestellt. Nachdem die GRÜNEN bislang vergeblich die Rücknahme forderten, zeigt einem Bericht der Frankfurter Rundschau nach der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Walter Arnold, nun “eine gewisse Sympathie” dafür. Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) lehne das aber ab. Interessant: Gem. eines neuen CDU-Papiers soll künftig eine Freihändige Vergabe für alle Aufträge bis 100.000 EUR in Hessen zulässig sein.
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Die EU-Kommission hatte im Januar diesen Jahres ihr Grünbuch „Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ als Grundlage der Modernisierung des europäischen Vergaberechts vorgestellt und die beteiligten Kreise zur Stellungnahme aufgefordert. Wir hatten bereits über die Stellungnahme des Bundesrates sowie der Kommunalen Spitzenverbände berichtet. Wenn auch etwas verspätet, wollen wir die Stellungnahme des Deutschen Baugewerbes nicht vergessen.
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Der demografische Wandel rüttelt die öffentlichen Verwaltungen auf: Fast jede zweite Landes- oder Kommunalbehörde betrachtet die Bevölkerungsentwicklung, also die Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung, als größte Herausforderung für die kommenden drei Jahre – eine Zunahme um 20 Prozent gegenüber 2008. Betroffen sind vor allem kleine Städte und die ostdeutschen Verwaltungen. So die Ergebnisse der Studie „Branchenkompass 2011 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
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Im Haushalt 2011 hat die Bundesregierung die Bundesmittel der Städtebauförderung gegenüber 2009 um ein Fünftel von 570 auf 455 Mio. Euro gekürzt. Gleichwohl bekennt sich der Bund „ausdrücklich zur Fortsetzung der Städtebauförderung“ und will die Städte und Gemeinden auch künftig bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandels „im Rahmen des haushaltsmäßig Möglichen“ unterstützen.
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Das ist uns im Vergabeblog zumindest der Erwähnung wert: Die Web-Auftritte der Bundesregierung sollen technisch, gestalterisch und funktionell auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Dazu hat das Bundespresseamt (BPA) einen umfassenden, auf vier Jahre angelegten Rahmenvertrag vergeben. Neben klassischen Webauftritten steht dabei auch das Thema “Social Media” im Pflichtenheft.
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Der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB) weist darauf hin, das die EU eine aktuelle Praxishilfe zur Fahrzeugbeschaffung anbietet, die bei Umsetzung der am 12 Mai in Kraft getretenen neuen Vergabeverordnung (VgV) behilflich sein mag. “Das BMWi wird in absehbarer Zeit keine eigene Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen VgV anbieten” heißt es etwas barsch auf der Homepage des DStGB. Sie finden die Hilfestellung unter www.cleanvehicle.eu (leider bietet „choose a language“ nur Englisch an). Rechts oben können Sie Deutsch als Sprache auswählen (Danke für den Hinweis!)
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Ein Gastbeitrag von RA Dr. Martin Schellenberg Muss sich die Vergabestelle die Entscheidung ihrer politischen Leitung, eine Ausschreibung aufzuheben, zurechnen lassen? Und hat ein Bieter in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz, weil die Vergabestelle für den Auftrag keine ausreichenden Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan eingestellt hatte? Spannende Fragen, die die Vergabekammer des Bundes (VK Bund v. 18.01.2011, Az.: VK 2-134/10) zu entscheiden hatte. Die Entscheidung ist bislang nicht veröffentlicht – im Vergabeblog aufbereitet durch den heutigen Beitrag von RA Dr. Martin Schellenberg, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek (Anmk. der Red.)
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Zur Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (17/5408) hinsichtlich der Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Bundesregierung nun Stellung bezogen (17/5729). Die Anfrage bezog sich auf die Feststellung des Bundesrechnungshofs (BRH), dass das BSI zwischen 2005 bis 2008 einen Großteil seiner Studien und Entwicklungsvorhaben freihändig vergeben hatte.
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Ein Plädoyer für den Einsatz von sog. Open Source Software (OSS) in der Bundesverwaltung lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung (17/5730) auf die diesbzgl. Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündis90/Die Grünen (17/5589) nicht gerade ableiten. Die GRÜNEN hatten u.a. wissen wollen, ob die Regierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software erklärt”. Anlass der Anfrage war die Rückumstellung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amts auf Microsoft Produkte.
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Zum Wochenende mal wieder etwas aus unserer Rubrik „Über den Tellerrand” geschaut: 55 Prozent der öffentlichen Verwaltungen wollen noch in diesem Jahr in das Web 2.0 investieren. So das Ergebnis der Studie „Branchenkompass 2011 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut. Zwei Drittel sehen in sozialen Netzwerken, Blogs, Twitter oder Apps zudem ein geeignetes Instrument, die Arbeit der Behörden für die Bürger transparenter zu gestalten.