Politik und Markt
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29 Sondervermögen gibt es zurzeit auf Bundesebene. Die ältesten stammen noch aus den 1950er Jahren, die jüngsten wurden im vergangenen Jahr eingerichtet. Hierzu zählen beispielsweise das Sondervermögen von 100 Mrd. Euro für die Bundeswehr und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Energiekrise von 200 Mrd. Euro. In seinem aktuellen Beratungsbericht an das Bundesfinanzministerium setzt sich der Bundesrechnungshof (BRH) kritisch mit dem Instrument der Sondervermögen auseinander.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2023 gegenüber Mai 2023 kalender- und saisonbereinigt um 2,0 % gesunken. Im Hochbau stieg der Auftragseingang um 2,0 %, während er im Tiefbau um 5,5 % zurückging.
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Unter dem Titel: „CDU-Vorschlag: Streit über Vorrang für Open Source im Thüringer Vergaberecht“ berichtet Heise Online von einer Warnung der Open Source Business Alliance, die nämlich behaupte, dass die CDU Thüringen die vorrangige Beschaffung freier Software in Thüringen streichen wolle. § 4 des Thüringer Vergabegesetzes schreibt vor: „Dort, wo es technisch möglich und wirtschaftlich ist, soll der Einsatz von Open-Source-Software vorrangig erfolgen.“ Die CDU erkennt hier eine unnötige Doppelung, die sich bereits aus Landesrecht ergäbe.
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Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf das Rekordhoch von 70,97 Milliarden Euro steigen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 (20/7800, Einzelplan 14) vor.
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Die Ausgaben für digitalpolitische Projekte im Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sollen 2024 deutlich geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Im für die digitalpolitischen Projekte relevanten Kapitel 1204 („Digitale Infrastruktur“) stehen laut Regierungsentwurf (20/7800, Einzelplan 12) mit 905,7 Millionen Euro rund 25 Prozent weniger Mittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur,
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Mit Stand Juni 2023 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) den KOINNO-Leitfaden „Innovative öffentliche Beschaffung“ herausgegeben.
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Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen ist gestern verkündet worden und tritt heute in Kraft. § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV entfällt damit mit heutiger Wirkung. eForms sind ab dem 25. Oktober 2023 anzuwenden.
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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die Kurzinformation „Einzelfragen zu sozialen Aspekten im deutschen Vergaberecht“ veröffentlicht.
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Die Linksfraktion kritisiert die aktuelle Novelle des Hamburgischen Vergabegesetzes (siehe Vergabeblog.de vom 12/04/2023, Nr. 53099): Aus Sicht der Fraktion verbessert sie weder die Tariftreue bei Auftragnehmern noch legt sie nachhaltige Standards an.
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Der Bund plant 2024 mit 36,78 Milliarden Euro an Ausgaben für seinen Schuldendienst. Das sind gut drei Milliarden Euro weniger als 2023, aber deutlich mehr als 2022.