Sicherheit & Verteidigung
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Europäische Sicherheit & Technik berichtet über die Expertenanhörung zum Sondervermögen Bundeswehr (siehe auch: Vergabeblog.de vom 10/05/2022, Nr. 49689). Unter dem Titel: „Neue Beschaffungsstrategien des BAAINBW“ wird über die von Annette Lehnigk-Emden, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBW), vorgestellten Reformvorschläge im Beschaffungsprozess berichtet. Eine Reformbedarf der Beschaffungsstruktur sei nicht erforderlich.
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Expertenanhörung zum Sondervermögen Bundeswehr: „Weitere Anpassungen des Vergaberechts“ erforderlich
Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (20/1409) und der damit zusammenhängenden Änderung des Grundgesetzes (20/1410) sind bei einer Expertenanhörung im Haushaltsausschuss sehr unterschiedlich bewertet worden. Die Bundesregierung will vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges ein kreditfinanziertes Sondervermögen von hundert Milliarden Euro außerhalb des regulären Verteidigungshaushaltes einrichten, um die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit zu stärken. Durch eine Ergänzung des Grundgesetzes will sie festschreiben, dass das Sondervermögen von der Schuldenbremse ausgenommen wird.
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BR24 berichtet unter dem Titel: „Wehrbeauftragte Högl fordert weniger Bürokratie bei der Bundeswehr“, dass die Wehrbeauftragte schnellere Verfahren und weniger Bürokratie bei der Modernisierung der Bundeswehr fordere.
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Die Bundeswehr hat seit dem Jahr 2006 mehr als 50 Mio. Euro für ungenutzte Software eines bestimmten Anbieters ausgegeben. Bei unveränderten Bedingungen zahlt sie dem Anbieter jährlich mindestens 5 Mio. Euro, damit dieser die ungenutzte Software pflegt. Dies berichtet der Bundesrechnungshof in seinen neuen Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen.
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts hat den Verkündungstermin in dem Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer Sturmgewehre (VII-Verg 36/21) aufgehoben und die mündliche Verhandlung wiedereröffnet. Gleichzeitig hat die Vorsitzende einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, den 27. April 2022, 11:00 Uhr,
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Die Bundesregierung hat zur Errichtung des geplanten Sondervermögens „Bundeswehr“ in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Dabei handelt es sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)“ (20/1410, siehe separate Meldung) und den „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines ‚Sondervermögens Bundeswehr’“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz – BwSVermG) (20/1409,).
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Unter dem Titel: „Bundeswehr – Die Tauglichkeitsprüfung“ stellt Focus in seinem Magazin die provokante Frage: „Ist die Bundeswehr noch zu retten?“. Zwar würde niemand bezweifeln, dass die Modernisierung der Bundeswehr „bitter nötig“ sei. Allerdings würden „Viele bezweifeln, dass Lambrecht ihren Laden in den Griff bekommen wird“.
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Der Bundesrechnungshof veröffentlicht neue Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät diese Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen Sommerpause. Die aktuelle Ergänzung (Bemerkungen 2021 – Ergänzungsband) umfasst unter anderem die Nr. 48: „Seit Jahren mangelhafte Korruptionsprävention im größten Beschaffungsamt der Bundeswehr“:
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Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Michael Eßig an der Universität der Bundeswehr München gehört in der öffentlichen Beschaffungs- und Vergabeszene seit vielen Jahren zum „Kernbestand“ wichtiger Persönlichkeiten, denen es immer lohnt, zuzuhören. Dem Vergabeblog gegenüber stand Prof. Eßig bereits des Öfteren für ein Interview bereit, z.B. im Interview auf Vergabeblog.de vom 24/03/2021, Nr. 46541. Rund 50.000.000.000 EUR soll, wenn es nach dem Plan der Bundesregierun geht, der Wehretat noch 2022 betragen; Die Einrichtung eines Sondervermögens von 100.000.000.000 Euro ist geplant – Ein Grund für ein erneutes Interview mit Prof. Eßig. Diesesmal im Gespräch mit Marco Junk:
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Der Verteidigungshaushalt soll in diesem Jahr mit 50,33 Milliarden Euro um 3, 4 Milliarden Euro höher ausfallen als 2021.