Sicherheit & Verteidigung
-
Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend den Weg für das „Sondervermögen Bundeswehr“ freigemacht. Ziel des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro ist die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit durch Schließung der Fähigkeitslücken der Bundeswehr.
-
Eine Woche nach der Analyse der Investitionslücken im Verteidigungsbereich mobilisiert die EU-Kommission neue Mittel, um die strategischen Fähigkeiten der EU voranzubringen. Für 2022 werden insgesamt bis zu 924 Mio. Euro bereitgestellt. Das geht aus dem vorgelegten zweiten Jahresarbeitsprogramm des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) hervor. Dazu kommen eine Reihe neuer Förderinstrumente, und zwar unter dem Dach des neuen EU-Innovationsprogramm für den Verteidigungsbereich (EU Defence Innovation Scheme (EUDIS)). EUDIS wird in Partnerschaft mit dem Innovationszentrum der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) aufgelegt.
-
Die Europäische Kommission und der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell haben vergangenen Mittwoch eine Analyse der Investitionslücken im Verteidigungsbereich vorgelegt. Sie schlagen weitere Maßnahmen vor, die erforderlich sind, um die industrielle und technologische Verteidigungsbasis Europas zu stärken.
-
Mit dem Gesetz „zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ sollten Vergabeverfahren im Bereich der Sicherheit und Verteidigung schneller werden (s. Vergabeblog.de vom 14/02/2020, Nr. 43328). Die Beschleunigung aus dem Jahr 2020 muss augenscheinlich weiter beschleunigt werden. Unter dem Titel „Bundesregierung will Beschaffung für Bundeswehr beschleunigen“ berichtet bspw. die Wirtschaftswoche, dass die Bundesregierung das Vergaberecht weiter anpassen und Sicherheitsinteressen vereinfacht berücksichtigen will. So sollen sich die Verfahren stark beschleunigen. Einen ausführlichen Artikel finden Sie in Kürze hier auf Vergabeblog.
-
Europäische Sicherheit & Technik berichtet über die Expertenanhörung zum Sondervermögen Bundeswehr (siehe auch: Vergabeblog.de vom 10/05/2022, Nr. 49689). Unter dem Titel: „Neue Beschaffungsstrategien des BAAINBW“ wird über die von Annette Lehnigk-Emden, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBW), vorgestellten Reformvorschläge im Beschaffungsprozess berichtet. Eine Reformbedarf der Beschaffungsstruktur sei nicht erforderlich.
-
Expertenanhörung zum Sondervermögen Bundeswehr: „Weitere Anpassungen des Vergaberechts“ erforderlich
Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (20/1409) und der damit zusammenhängenden Änderung des Grundgesetzes (20/1410) sind bei einer Expertenanhörung im Haushaltsausschuss sehr unterschiedlich bewertet worden. Die Bundesregierung will vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges ein kreditfinanziertes Sondervermögen von hundert Milliarden Euro außerhalb des regulären Verteidigungshaushaltes einrichten, um die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit zu stärken. Durch eine Ergänzung des Grundgesetzes will sie festschreiben, dass das Sondervermögen von der Schuldenbremse ausgenommen wird.
-
BR24 berichtet unter dem Titel: „Wehrbeauftragte Högl fordert weniger Bürokratie bei der Bundeswehr“, dass die Wehrbeauftragte schnellere Verfahren und weniger Bürokratie bei der Modernisierung der Bundeswehr fordere.
-
Die Bundeswehr hat seit dem Jahr 2006 mehr als 50 Mio. Euro für ungenutzte Software eines bestimmten Anbieters ausgegeben. Bei unveränderten Bedingungen zahlt sie dem Anbieter jährlich mindestens 5 Mio. Euro, damit dieser die ungenutzte Software pflegt. Dies berichtet der Bundesrechnungshof in seinen neuen Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen.
-
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts hat den Verkündungstermin in dem Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer Sturmgewehre (VII-Verg 36/21) aufgehoben und die mündliche Verhandlung wiedereröffnet. Gleichzeitig hat die Vorsitzende einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, den 27. April 2022, 11:00 Uhr,
-
Die Bundesregierung hat zur Errichtung des geplanten Sondervermögens „Bundeswehr“ in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Dabei handelt es sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)“ (20/1410, siehe separate Meldung) und den „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines ‚Sondervermögens Bundeswehr’“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz – BwSVermG) (20/1409,).