Verkehr
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Bei einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung für die Erprobung eines innovativen Mobilitätsdienstes, bei deren Ausführung der Berechtigte rein eigenwirtschaftlich handelt und keine Leistungsverpflichtung eingeht und die mehrfach erteilt werden kann, ist keine Dienstleistungskonzession im vergaberechtlichen Sinne anzunehmen. Die einem Unternehmen erteilte Genehmigung, die nicht ausschließt, dass auch andere Marktteilnehmer entsprechende Genehmigung beantragen und bekommen, verletzt nicht andere Unternehmen in ihren Rechten. Es fehlt hier bereits an einer dem Vergaberecht immanenten Auswahlentscheidung.
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Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Die mit der Erweiterung des Streckennetzes verbundenen Änderungen wurden schrittweise über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr umgesetzt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3374) auf eine Kleine Anfrage (19/2899) der Fraktion Die Linke schreibt.