Verkehr
-
Die deutsche Verkehrsinfrastruktur ist chronisch unterfinanziert. Dies wurde am heutigen Mittwoch Vormittag deutlich bei einem öffentlichen Expertengespräch des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem ehemaligen Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) und dem ehemaligen Verkehrsminister des Landes Sachsen-Anhalt, Karl-Heinz Daehre (CDU), zu den Ergebnissen der beiden von ihnen geleiteten Kommissionen zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung.
-
“Die Ursachen für die Schwäche der deutschen Verkehrsinfrastruktur liegen in unzureichender und ineffizienter Finanzierung, zu später Bürgerbeteiligung und unnötig langwierigen Planungsverfahren”, so der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und andere Verbände anlässlich der Vorstellung einer von diesen in Auftrag gegebenen Studie der Unternehmensberatung Roland Berger. Diese hat nun erstmals Lösungsvorschläge anhand von Best-Practice-Beispielen in EU-Nachbarländern vorgelegt.
-
Im Jahr 2012 betrugen die Mauteinnahmen insgesamt 4,61 Milliarden Euro. Dies geht aus dem Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) im Jahr 2012 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/207) vorgelegt hat.
-
Über das Schiedsverfahren zwischen der Bundesregierung und dem Betreiberkonsortium der Toll Collect GmbH sowie den Weiterbetrieb des Mauterfassungssystems will sich die Bundestagsfraktion Die Linke informieren.
-
Die Bundesregierung prüft mit Blick auf das Ende des Mautbetreibervertrages im Jahr 2015 zur Zeit die Möglichkeiten der künftigen Mauterhebung. Ziel sei es weiterhin, ein zukunftsfähiges und gleichzeitig hochverlässliches Erhebungssystem zur Verfügung zu haben.
-
Durch Beschluss vom 08.08.2013 (Az: VK.2-07/13) hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold (VK Detmold) den Nachprüfungsantrag eines Busverkehrsunternehmens zurückgewiesen. Dieser Beschluss ist die erste Entscheidung einer Vergabenachprüfungsinstanz, die sich mit der Zulässigkeit der besonderen Tariftreuepflicht für den öffentlichen Personennahverkehr nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) auseinandersetzt. Dieses Nachprüfungsverfahren ist Teil einer scharf geführten Auseinandersetzung zwischen dem privaten Omnibusgewerbe und der aktuellen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Parallel zum Vergabenachprüfungsverfahren klagen Vertreter des privaten Omnibusgewerbes vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Landesregierung NRW mit dem Ziel, dass auch der Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (TV-NWO) als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 2 TVgG-NRW anerkannt wird. Aufgrund des im Nachprüfungsverfahren geltenden Beschleunigungsgebots, erhofft sich das private Omnibusgewerbe im Unterschied zur Verwaltungsgerichtsbarkeit eine zeitnahe Klärung.
-
Das Bundeskartellamt hat im Schienenkartellfall weitere Bußgelder gegen acht Unternehmen in Höhe von insgesamt 97,64 Mio. Euro verhängt.
-
Durch Beschluss vom 29.05.2013 (Az: VK 5/13) hat die Vergabekammer Münster dem Nachprüfungsantrag eines Busverkehrsunternehmens stattgegeben und das streitgegenständliche Vergabeverfahren weitgehend aufgehoben. Die mittlerweile rechtskräftige Entscheidung der Vergabekammer beinhaltet wichtige Aussagen zum Verhältnis von genehmigungsrechtlichen Problemen des neuen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und vergaberechtlichen Ausschreibungen.
-
Die Vergabepraxis im Rahmen der Förderung des Kombinierten Verkehrs durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist Thema einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion (17/13823).
-
Die Bundesregierung muss nicht jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stellen. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion (17/13191) mit dieser Forderung lehnte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ab. Die SPD stimmte zu; die beiden anderen Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.