Bauleistungen
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Ab dem 01.06.2021 können etwaige Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen in Rheinland-Pfalz auch bei Verfahren mit einem geschätzten Auftragsvolumen unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte gerügt und vor Vergabeprüfstellen überprüft werden. Die entsprechende Landesverordnung (GVBl. 2021 Nr. 9 v. 02.03.2021, S.123) bildet den Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte demjenigen oberhalb der Schwellenwerte strukturell nach. Die Regelungen sind damit weit umfangreicher und detaillierter als
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Vergabeblog hatte über die Preisexplosionen bei Baustoffen bereits berichtet (siehe Vergabeblog.de vom 16/04/2021, Nr. 46820). Das BMI hat seine Behörden mit Erlass BW I 7 – 70437/9#3 vom 21.05.2021 darauf hingewiesen, dass mit dem Formblatt „Stoffpreisgleitklausel“ ein Instrument zur Verfügung stünde, mit dem auf volatile Preissteigerungen reagiert werden kann; jedoch grundsätzlich nur für geplante oder ggf. noch laufende Vergabeverfahren. Bestehende Verträge seien grundsätzlich einzuhalten. Ein Rechtsanspruch auf Änderung oder Aufhebung des Vertrages könnte dem Auftragnehmer aufgrund der „Störung der Geschäftsgrundlage“ zustehen. Den Erlass finden Sie im im Mitgliederbereich des DVNW hier. Die dazugehörige Diskussion hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. appelliert gemeinsam mit anderen Interessensvertretungen an den Berliner Senat: „Mittelstandsfreundliche Vergabe sicherstellen“ (.pdf). Ein Appell „zur Vernunft bei den öffentlichen Ausschreibungen“.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2021 saison- und kalenderbereinigt 12,1 % niedriger als im Februar 2021.
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Der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im Februar 2021 um 15,3 % gegenüber Februar 2020 gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die Zahl der Beschäftigten um 1,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat.
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Unter welchen Voraussetzungen dürfen Auftraggeber bestimmte Erfahrungen der Bieter als Mindestanforderungen festlegen? Derartige Marktzutrittsbeschränkungen, wie etwa die Forderung einer Mindestzahl von vergleichbaren Referenzprojekten, oder eine Mindestdauer der Geschäftstätigkeit, sind regelmäßig Gegenstand von Nachprüfungsverfahren. Das OLG Schleswig hat sich kürzlich vertieft mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt.
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„Eine europäische Mindestlohnregelung ist nicht nur absolut überflüssig. Sie führt auch zu einer verfassungsrechtlich zumindest bedenklichen Einschränkung des Handlungsspielraums der nationalen Tarifvertragsparteien.“
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Ein langjähriger Dauerbrenner in der öffentlichen Beschaffungsdiskussion ist das Verhältnis vom ausschreibungspflichtigen Bauauftrag einerseits und vergabefreien Mietvertrag andererseits. Dabei geraten häufig die mieterseitigen Wünsche und Anforderungen in einen vergaberechtlichen Abgrenzungskonflikt zu den Wesensmerkmalen eines öffentlichen Bauauftrages. Insbesondere dann, wenn das Mietobjekt noch nicht gebaut wurde, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der künftige Mieter Einfluss auf die Gestaltung des noch zu errichtenden Gebäudes nehmen darf, ohne dass die rote Linie des Vergaberechts überschritten wird.
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Am Dienstag berichtete zunächst der Spiegel über einen offenen Brief von Vergabe-Experten, in dem NRW-Behörden, anderen Landesregierungen und der Bundesregierung „systematische Missachtung des EU-Vergaberechts“ vorgeworfen wird (dazu Vergabeblog.de vom 04/05/2021, Nr. 46954). Wir haben mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Klaus Greb, einem der Mitunterzeichner, gesprochen.
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Das Baumanagement auf den deutschen Autobahnen soll effizienter werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Autobahn GmbH des Bundes und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vor einem Jahr eine bisher beispiellose Koalition ins Leben gerufen und den Runden Tisch Baumanagement gegründet.