Bauleistungen
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Wie bereits angekündigt (Vergabeblog.de vom 22/10/2019, Nr. 42304), werden die EU-Schwellenwerte zum 01.01.2020 leicht sinken. Die ab Januar 2020 geltenden Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU (2019/L279/23 ff.) veröffentlicht.
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Die staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BBL MV) wird umstrukturiert. Der landeseigene Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) wird aufgelöst.
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Ein nationales Kompetenzzentrum soll sich nach den Vorstellungen der Fraktionen CDU/CSU und SPD der Digitalisierung im Planungs- und Baubereich widmen. Ziel dieses Zentrums für Building Information Modeling (BIM)
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Eine hohe Unterauftragnehmerquote führt in der öffentlichen Beschaffungspraxis nicht selten zu mangelhaften, nicht ordnungsgemäßen Leistungen. Solche nachteiligen Folgen zu vermeiden, ist ein legitimes Ziel öffentlicher Auftraggeber. Sie dürfen deshalb von den Bietern verlangen, die Teile des Auftrages zu benennen, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden sollen. Eine prozentuale Beschränkung
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Wird guter Rat teuer, wenn sich nach der Submission der Angebote die geplanten und bekanntgemachten Termine zur Bauausführung ändern? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Ab einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot werden wohl die meisten Auftraggeber Zweifel an der Auskömmlichkeit des besten Angebots haben und in eine vertiefte Preisprüfung eintreten. Doch was gilt für den Graubereich zwischen 10% und 20%? Einen solchen Fall hatte die Vergabekammer Bremen zu entscheiden.
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Zu den bekannt gewordenen Mehrkosten von 600 Mio. € beim Ausbau der A61 erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: „Erneut wird mit dem Ausbau der A61 in Süddeutschland ein ÖPP-Projekt wesentlich teurer als geplant und keiner weiß warum. Nach der A1 und der A8 ist das nun schon das dritte Projekt, bei dem Mehrkosten entstehen.
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Mit Erlass vom 23.09.2019 verpflichtet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) seinen nachgeordneten Geschäftsbereich ab dem 01.10.2019 Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2019 (siehe Vergabeblog.de vom 11/09/2019, Nr. 41964) und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe September 2016, anzuwenden.
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Unter dem Titel: „Düsseldorf macht es vor – Könnte Köln mit privaten Gesellschaften schneller bauen?“ berichtet der Kölner Stadtanzeiger, dass in Düsseldorf derzeit eine Schulbau-GmbH mit 15 Mitarbeitern 18 Schulprojekte, sieben Kindertagesstätten und eine Jugendfreizeiteinrichtung realisiere. Grund hierfür seien Vorteile, die sich aus der Gründung eines privatrechtlichen Unternehmens ergeben. Die Stadt Köln beabsichtige eine vergleichbare Vorgehensweise zur Realisierung der neuen „Historische Mitte“.
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Die an der monatlichen Konjunkturumfrage des ZDB teilnehmenden Unternehmen schätzen Ihre Geschäftslage im August insgesamt weiter als „gut“ ein.