Über Vergabeblog
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Es war im Jahr 2007, als der Vergabeblog das Licht der Welt erblickte. Damals nur von einem einzigen Autor betrieben. Die Idee: Ein hochaktuelles, fundiertes Online-Medium zum öffentlichen Auftragswesen, das sich nicht in der Betrachtung des Rechts und der Rechtsprechung erschöpft, sondern den Markt als Ganzes in den Blick nimmt, mit seinen Beteiligten und den Geschichten zwischen und hinter ihnen. Manchmal auch kritisch oder augenzwinkernd. Heute, 17 Jahre später, ist es Zeit für einen Relaunch, der mehr als nur ein Facelift ist.
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Liebe Leserinnen und Leser, der Vergabeblog verabschiedet sich an dieser Stelle in die Weihnachtspause. Im neuen Jahr 2024 melden wir uns mit aktuellen Meldungen zum Thema Vergabe und Beschaffung zurück. Bereits jetzt freuen wir uns schon ganz besonders, mit Ihnen die „Kultur“ des Vergabewesens im Rahmen unseres neuen Forums „Kultur des Vergaberechts“ am 13.03.2024 in Berlin fortzuführen. An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen herzlich bedanken, für Ihr ganzjähriges Interesse, Ihre Mitwirkung und Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten, etwas Ruhe „zwischen den Jahren“ und einen guten Start ins neue Jahr. Ihr Team vom Vergabeblog / Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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Morgen, am 7. Juli 2023, finden auf vergabeblog.de Wartungsarbeiten statt, wodurch der Blog möglicherweise für kurze Zeit nicht erreichbar sein wird. Wir entschuldigen uns für mögliche Ausfälle.
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Entscheidungsbesprechungen auf Vergabeblog haben sich in den vergangenen Jahren zu einer festen und zwischenzeitlich zitierfähigen Größe in der Vergabewelt entwickelt. Wir freuen uns, dass unserer Autor Anes Kafedzic mit seinem Beitrag „Läuft die Wartefrist des § 134 Abs. 2 GWB auch an einem Wochenend- oder Feiertag ab? (VK Bund, Beschl. v. 28.6.2021 – VK 2-77/21)“ jüngst vom OLG Hamburg in einem Nachprüfungsverfahren (2 Verg 1/22) zitiert wurde. Eine Besprechung dieser Entscheidung lesen Sie hier übrigens am kommenden Montag. Sollten auch Sie Interesse haben auf Vergabeblog zu veröffentlichen, freuen wir uns über eine Nachricht an redaktion@dvnw.de.
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