Gesundheit
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Die Europäische Union verstärkt ihre Vorsorge für den Fall einer Grippepandemie. Die Europäische Kommission hat über die Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) einen gemeinsamen Beschaffungsvertrag unterzeichnet. Er bietet 17 Ländern die Möglichkeit, bis zu 27.403.200 Grippeimpfstoffdosen zu erwerben.
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DVNW-Hintergrundgespräche: Interview mit Christof Chwojka, Geschäftsführer im Bereich Rettungsdienst bei der Björn Steiger Stiftung
Wie ineffiziente Beschaffung die Notfallversorgung gefährdet
Im April 2025 hat die Björn Steiger Stiftung Verfassungsbeschwerde gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg eingereicht. Ihr Vorwurf: Die staatliche Schutzpflicht in der Notfallversorgung werde verletzt – unter anderem wegen ineffizienter Strukturen und mangelnder Standards bei der öffentlichen Beschaffung. Veraltete Leitstellentechnik, langwierige Ausschreibungen und ein Flickenteppich aus lokalen Sonderwünschen behindern aus Sicht der Stiftung dringend nötige Innovationen.
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Konferenz „Health 4 EU – ZukunftsDialog Europäische Gesundheit“
Zur strategischen Zukunft europäischer Gesundheitsversorgung, Forschung und Innovation
Protektionismus, geopolitische Spannungen, fragile Lieferketten – die Gesundheitsversorgung in Europa steht unter Druck. Auf der Konferenz „Health 4 EU – ZukunftsDialog Europäische Gesundheit“ diskutierten Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft am 10. April in Berlin, wie Europa krisenfester, innovativer und souveräner werden kann. Im Fokus: Digitalisierung, resilientere Lieferketten – und die Frage, warum Gesundheitspolitik künftig genauso sicherheitsrelevant ist wie Verteidigung.
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Sturm im Wasserglas – VG verneint Anwendbarkeit der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr in Niedersachsen!?
VG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2025 – 6 A 55/24
Im Widerspruch zu diversen obergerichtlichen Entscheidungen bundesweit verneint das VG Lüneburg überraschenderweise die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst für Niedersachsen und wendet GWB-Vergaberecht an. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das VG Lüneburg statuiert eine Kündigungspflicht für bestimmte bestehende Verträge im Rettungsdienst. Es ordnet ein Auswahlverfahren nach GWB-Vergaberecht an.
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Bereichsausnahme Gefahrenabwehr – Mehrwert für den Bevölkerungsschutz kann in Auswahlverfahren belohnt werden
OLG Jena, Beschl. v. 12.06.2024 – Verg 1/24
Die Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) wird nicht durch landesrechtliche Regelungen beschränkt. Sie ist europarechts- und grundgesetzkonform und bundesweit auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Landesrecht anwendbar. Damit wird der Spielraum für Träger des Rettungsdienstes größer, das System der gesundheitlichen Gefahrenabwehr ganzheitlich zu betrachten und z.B. lokal/regional vorhandene Ressourcen für den Katastrophenschutz positiv zu bewerten.
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NRW verlängert Verfahrenshinweise zur Unterbringung von Geflüchteten
Schnelle Vergabeverfahren sollen dabei helfen, Obdachlosigkeit zu verhindern
Nordrhein-Westfalen reagiert auf die anhaltend hohe Auslastung der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete. Die Landesregierung verlängert die bestehenden Verfahrenshinweise bis Ende 2025 und ermöglicht weiterhin flexible Lösungen.
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Die zur Überprüfung der umstrittenen Beschaffung von Corona-Schutzmasken eingesetzte Sonderbeauftragte Margaretha Sudhof soll sich zunächst mit dem sogenannten Open-House-Verfahren von 2020 befassen. Die Überprüfung solle möglichst auch Erkenntnisse im Sinne der Beschäftigten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) für handlungssichere, transparente Strukturen der Beschaffung insbesondere in Krisenzeiten aufzeigen, heißt es in der Antwort (20/12863) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12618) der Unionsfraktion.
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Der Zusammenschluss mehrerer Bieter zu einer Bietergemeinschaft ist überaus praxisrelevant, insbesondere in komplexen und/oder großvolumigen Vergabeverfahren, unterliegt jedoch wettbewerbsrechtlichen Grenzen. Der VGH Bayern hat kürzlich zu der Zulässigkeit horizontaler Bietergemeinschaften in einer Sonderkonstellation, der Vergabe von Rettungsdienstleistungen, entschieden, dass horizontale Bietergemeinschaften für einen Wettbewerbsverstoß sprechen.
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Der Gesundheitsausschuss hat sich in zwei Sondersitzungen mit der Vorhabenplanung des Bundesgesundheitsministeriums sowie mit Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie befasst.
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Das BMG beschaffte zu Beginn der Corona-Pandemie 5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von 5,9 Milliarden Euro, obwohl der Bedarf viel geringer war. Fazit des aktuellen Berichts des Bundesrechnungshofs (BRH): Es fehlte jegliche Mengensteuerung.