Gesundheits- & Sozialwesen
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Die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtete Cannabis-Agentur hat den Anbau in Deutschland und die Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken im Umfang von rund 6.600 Kilogramm innerhalb von vier Jahren ausgeschrieben.
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Ändert sich der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers nach Eröffnung der Angebote aufgrund einer bevorstehenden Rechtsänderung, ist den Bietern Gelegenheit zur Nachbesserung ihrer Angebote zu geben.
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Die AOK-Gemeinschaft hat im Europäischen Amtsblatt die Ausschreibung der 19. Tranche der bundesweiten Rabattverträge für Generika veröffentlicht. Die Pharmaunternehmen können ihre Angebote bis zum 30. August abgeben. „AOK XIX“ umfasst 119 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen (122 Fachlose). 27 Fachlose werden an bis zu drei Vertragspartner vergeben. Die neuen Verträge sollen von Anfang April 2018 bis Ende März 2020 laufen.
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Die Agenda für den diesjährigen Jahreskongress des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) steht: Auf dem inzwischen 4. Deutschen Vergabetag, der Leitveranstaltung für Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen am 19. und 20. Oktober im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin, erwartet Sie wieder ein erstklassiges Programm mit hochkarätigen Referenten, brandaktuellen Themen und praxisnahen Workshops. Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr natürlich die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und ihre Umsetzung, neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie innovative Beschaffungsstrategien.
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Das Bundesgesundheitsministerium hat die Prüfung einer umstrittenen Auftragsvergabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) noch nicht abgeschlossen. Der KBV-Vorstand soll ohne ordnungsgemäßes Vergabeverfahren mit einer Agentur für Politikberatung einen Vertrag über Beratungsleistungen und Coaches geschlossen haben. Das Ministerium hat die Rechtsaufsicht über die KBV.
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Krankenkassen, Apotheker und Ärzte streiten heftig über die bisher mögliche Ausschreibung für die Herstellung von Krebsmedikamenten (Zytostatika). In einer Expertenrunde im Gesundheitsausschuss machten am Mittwoch die Vertreter der an dem Prozess beteiligten Stellen ihre gegensätzlichen Auffassungen zu dem Thema deutlich.
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Der Anwendungsbereich der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB 2016 ist nicht auf den Katastrophen- und Zivilschutz beschränkt. Werden Leistungen des Rettungsdienstes an anerkannte Hilfsorganisationen übertragen, ist Vergaberecht nicht anwendbar. Ein Verstoß gegen Grundfreiheiten scheidet ebenso aus.
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Vortrag nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung verletzt grundsätzlich die allgemeine Verfahrensförderungspflicht und ist deshalb in der Regel nicht mehr zu berücksichtigen. Das OLG Düsseldorf führt mit seiner aktuellen Entscheidung
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Die AOK-Gemeinschaft hat jetzt im Europäischen Amtsblatt die Ausschreibung der 17. Tranche der bundesweiten Rabattverträge für Generika veröffentlicht. AOK XVII umfasst demnach 58 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen (59 Fachlose).