ITK
-
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat gestern die vertraglichen Grundlagen für die Vergabe von Cloud-Leistungen durch die öffentliche Verwaltung veröffentlicht. Mit den ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Cloudleistungen (EVB-IT Cloud) sollen die hohen Anforderungen der öffentlichen Hand an Leistungsqualität, Daten- und IT-Sicherheit sowie Kontrollrechte bei der Nutzung von Cloudleistung berücksichtigt werden. Erstmalig stehen damit standardisierte Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Cloud Lösungen der Öffentlichen Hand zur Verfügung.
-
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Auftragnehmern führen häufig zu organisatorischen Umstrukturierungen. Wird ein Auftragnehmer durch einen anderen Auftragnehmer während der Laufzeit eines öffentlichen Auftrages ersetzt, stellt dies nach § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GWB eine wesentliche Änderung dar. Ein neues Vergabeverfahren ist dann notwendig. Gegebenenfalls steht dem öffentlichen Auftraggeber nach § 133 Abs. 1 Nr. 1 GWB sogar ein Kündigungsrecht zur Seite. Keine erneute Ausschreibung ist ausnahmsweise nötig, wenn der Auftragnehmerwechsel im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung erfolgt. Dazu zählt auch die Insolvenz. Wird dabei nur ein Vertrag des insolventen Auftragnehmers und kein Geschäftsbereich oder keine Betriebssparte übernommen, stellt sich die Frage nach einem zulässigen Auftragnehmerwechsel.
-
In 2021 hat das Bundeskartellamt mit Unterstützung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) das vollständig digitale Wettbewerbsregister in Betrieb genommen. Eingetragen werden Unternehmen, denen bestimmte Rechtsverstöße zuzurechnen sind, die nach dem Vergaberecht zum Ausschluss von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags führen können oder müssen. Öffentlichen Auftraggebern
-
„…muss die Freiheit wohl grenzenlos sein“, sang einst Reinhard Mey. Eben diese Freiheit scheuen in Sachen Cloud öffentliche Auftraggeber, erst recht, wenn dahinter US-amerikanische Anbieter stehen. Aber: Man kann bekanntlich in Schönheit sterben, und bevor am Sankt Nimmerleinstag eine europäische Cloud-Lösung bereitsteht, braucht es Lösungen, zumal der Digitalisierungsdruck auch auf deutsche Behörden durch die Corona-Krise weiter gestiegen ist. Dem will nun SAP gemeinsam mit Microsoft Abhilfe leisten – und die US-Geheimdienste rechtlich wie technisch aussperren.
-
Mehr als 30 Teilnehmende unterschiedlicher Stakeholder diskutierten am 29. November 2021, nach Einladung der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) im Beschaffungsamt des BMI, über zukünftige Anforderungen der Verwaltung und Möglichkeiten der Wirtschaftsteilnehmenden im Kontext von Prozessmanagement-Tool-Lösungen.
-
In seinem Sonderbericht fordert der Europäische Rechnungshof neue Impulse, um die Einführung von 5G, dem neuen globalen Mobilfunkstandard, in der EU voranzutreiben. Der Aufbau der 5G-Netze in den Mitgliedstaaten komme nur sehr zögerlich voran, weshalb die EU Gefahr laufe, ihre Ziele für 5G-Zugang und -Versorgung zu verfehlen.
-
Die Corona-Warn-App (CWA) hat bislang mehr als 130 Millionen Euro gekostet.
-
Ein öffentlicher Auftraggeber muss verhältnismäßige Eignungsanforderungen stellen. Bei hohen Eignungsanforderungen müssen gewichtige Gründe vorliegen, gerade wenn nur ein kleiner Bieterkreis vorhanden ist und nach der Eignungsauslese ein Leistungswettbewerb nachfolgt. Gewichtige Kompensationsmöglichkeiten in einem Bewertungssystem können die behaupteten Gründe für hohe Eignungsanforderungen widerlegen.
-
Der im November 2021 veröffentlichten Absichtserklärung zwischen den CIOs von neun Bundesländern und des Bundes (siehe Vergabeblog.de vom 18/11/2021, Nr. 48332) haben sich inzwischen fünf weitere Bundesländer angeschlossen, um Vorhaben zur Stärkung Digitaler Souveränität zu synchronisieren und abgestimmt fortzuführen.
-
Neues Release 1.3.1 des WiBe Kalkulator für 64-Bit-Betriebssysteme von MS-Windows 10 und den OpenSource Distributionen OpenSUSE Leap, Fedora und Debian verfügbar. Dieses Release enthält ein Hotfix zur Behebung einer kritischen Schwachstelle in Java-Bibliothek Log4j (BSI CVE-2021-44228). Hierzu muss die vorherige Version des WiBe Kalkulator in Windows deinstalliert und in Linux gelöscht werden. Ein reines Überschreiben ist nicht ausreichend. Einzelheiten können Sie hier nachlesen.