ITK
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Das OLG München überzeugte sich ob der substantiierten Darlegung eines Bieters davon, dass die Vorgaben zur Medienausstattung einer Schule auf Produkte eines bestimmten Herstellers zugeschnitten waren. Die bloße Möglichkeit, so die Richter, dass der Hersteller dieses Produkts Händlern unterschiedliche Einkaufskonditionen in Form eines Projektpreises gewährt, reichte dann für eine subjektive Rechtsverletzung des Bieters aus. Der Auftraggeber hatte es versäumt, passende Alternativprodukte zu benennen, und verstieß außerdem durch die ungeschwärzte Weitergabe des Submissionsprotokolls an die Bieter gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz.
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Ein über die E-Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereichtes Angebot ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil es zuvor als unverschlüsselter Anhang einer E-Mail übermittelt wurde. Dies gilt jedenfalls dann, wenn gewährleistet ist, dass es zu keiner vorfristigen Kenntnis vom Inhalt des per E-Mail formwidrig abgegebenen Angebots kam bzw. dies ohne vernünftige Zweifel ausgeschlossen werden kann. Allein die Möglichkeit der abstrakten Gefährdung des Geheimwettbewerbs rechtfertige einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht.
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Wie es um die Digitalisierung in der EU steht und in welchen Bereichen die Mitgliedstaaten Fortschritte gemacht haben, zeigt der Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) für 2020, den die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel veröffentlicht hat. Finnland, Schweden, Dänemark und die Niederlande stehen bei der Gesamtleistung im digitalen Bereich in der EU an der Spitze. „Deutschland steht beim europäischen Vergleich der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft an zwölfter Stelle. Da geht noch mehr.
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Für das Management von Großprojekten in der öffentlichen Verwaltung steht die Version 3.0 der S-O-S-Methode© als Download und als Webversion zur Verfügung, erweitert um den neuen Projektkompass. S-O-S-steht als Akronym für S = Strategische Ausrichtung, O = Organisatorisches Umfeld und S = Systematisches Vorgehen.
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Auf Vorlage des Vergabesenats des OLG Düsseldorf (s. Vergabeblog.de vom 21/01/2019, Nr. 39603) hat der EuGH für Recht erkannt, dass
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Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben die vergangenen Wochen die Bedeutung eines digital funktionierenden Staates verdeutlicht: In kurzer Zeit haben Behörden bundesweit hunderttausende Anträge auf Kurzarbeitergeld, Soforthilfen für Unternehmen und andere Unterstützungsleistungen bearbeitet und Milliarden an Soforthilfen angewiesen. Ohne digitale Prozesse wäre dies laut BMI nicht möglich gewesen. Bundesinnenminister Horst Seehofer habe daher entschieden, alle dafür erforderlichen Kräfte in einer eigenen Abteilung „Digitale Verwaltung“ zu bündeln. Auf diese Weise solle der erfolgreich angelaufene Prozess der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen beschleunigt werden.
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Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer startet am 6. Juni 2020 die digitale Veranstaltungsreihe „Experimentallabor Digitalisierung“. Die Vorlesungsreihe beinhaltet drei Schwerpunkte: Public Management, Digitalisierung sowie Verhaltensforschung und Innovation. Neben Studierenden aus Speyer werden auch Studierende von anderen Universitäten, Alumni und Praktiker teinehmen. Bei Interesse können Sie das Programm hier anschauen und sich für die Vorlesung per Mail an hill@uni-speyer.de anmelden. Auch einzelne Elemente können besucht werden.
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Die elektronische Vergabe birgt – wie auch vorher der Versand von Papier – Tücken. Der vorliegende Fall zeigt die Stolpersteine. Ein Bieter ist bei Upload-Problemen beweispflichtig dafür, dass seine eigene IT-Sphäre ausreichend war. Rügen sind weiter nicht an Formvorgaben gebunden.
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Dr. Markus Richter ist seit dem 1. Mai 2020 der neue IT-Beauftragte der Bundesregierung und Staatssekretär im BMI. Richter war zuletzt Vizepräsident beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zum Werdegang erfahren Sie mehr auf der Internetpräsenz des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).
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Die Vergabekammer sieht bei dem für das E-Government in Berlin zentralen Beschaffungsprojekt erhebliche Dokumentationsmängel und erblickt in Antworterwartungen, die dem Wertungsgremium zur einheitlichen Prüfung der Angebote an die Hand gegeben wurden, einen Verstoß gegen den Grundsatz einer transparenten und diskriminierungsfreien Vergabe.