ITK
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 14. April das „Kompendium Videokonferenzsysteme“ vorgestellt. Es hilft Anwendern wie zum Beispiel Planern, Beschaffern, Betreibern, Administratoren, Revisoren und Nutzern, den gesamten Lebenszyklus organisationsinterner Videokonferenzsysteme sicher zu gestalten. Betrachtet werden sämtliche Phasen – von der Planung über Beschaffung und Betrieb bis hin zur Notfallvorsorge und Aussonderung.
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IT-Beauftragter der Bundesregierung (CIO) Klaus Vitt zieht nach über vier Jahren als Staatssekretär im Bundesinnenministerium Bilanz. Von der Flüchtlingskrise 2015 bis zur aktuellen Covid19-Pandemie sieht er digitale Prozesse als essentiell für einen handlungsfähigen Staat in Krisenzeiten an. In der Funktion des IT-Beauftragten hat er drei Mal den Vorsitz des IT-Planungsrats übernommen. Am 1. Mai 2020 geht er in den Ruhestand. Seine persönliche Bilanz finden Sie hier.
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In kaum einem Beschaffungsbereich wie dem der digitalen Alarmierung für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienste, Zivil- und Katastrophenschutz) ist es derzeit so schwierig, die Ertüchtigung oder die Einführung der Infrastruktur zielgerichtet zu beauftragen. Hintergrund ist, dass es sich zum einen um ein komplexes technisches (digitales) Gewerk handelt und zum anderen in jüngerer Zeit neue Anbieter und Verschlüsselungsmethoden auf den Markt gekommen sind.
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In der öffentlichen Verwaltung sind bereits heute Open-Source-Produkte in verschiedensten Gebieten im Einsatz. Das BMI hat nach einer Abfrage in den Bundesländern die herausragenden Lösungen hier zusammengefasst. Interessant sind, neben den eingesetzten Open-Source-Produkten, auch die Rahmenbedingungen, die als kritische Erfolgsfaktoren für die Lösungen fungierten.
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Die Anforderungen der IT-Sicherheit werden bei allen Vorhaben der Digitalisierung der Justiz generell mitberücksichtigt.
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Ist eine elektronische Angebotsabgabe in Textform zugelassen, braucht ein Bieter einer – in der Praxis noch weit verbreiteten – etwaigen Vorgabe in Formblättern, diese zu unterschreiben, nicht nachzukommen. Etwas anderes gilt allenfalls, wenn sich über diese Vorgaben hinaus aus den Vergabeunterlagen eindeutige und unmissverständliche Anforderungen an die Form der Angebote ergeben und diese vergaberechtswidrigen Anforderungen nicht gerügt wurden.
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Geht das? In Bayern unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr schon. Doch eingehende Angebote sind durch einen an der Vergabe nicht beteiligten Bediensteten wegzuschließen. Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden? Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Mit Rundschreiben vom 11.03. wird in Fällen, in denen der geschätzte Auftragswert 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erreicht, für das Land Berlin verbindlich angeordnet, dass grundsätzlich eine elektronische Auftragsvergabe durchzuführen ist (Nr. 8.1 und Nr. 8.2 AV zu § 55 LHO).
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Die EU-Kommission hat vergangenen Mittwoch ihre Strategie für ein digitales Europa vorgestellt und dabei ihre europäische Datenstrategie und politische Optionen für die Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) konkretisiert.
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Mit „Abhängigkeiten von Softwareanbietern in der Bundesverwaltung“ befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17166) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16776). Danach ergab eine für den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (BfIT) durchgeführte strategische Marktanalyse zur Untersuchung solcher Abhängigkeiten „konkrete Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der Digitalen Souveränität“.