ITK
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In kaum einem Beschaffungsbereich wie dem der digitalen Alarmierung für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienste, Zivil- und Katastrophenschutz) ist es derzeit so schwierig, die Ertüchtigung oder die Einführung der Infrastruktur zielgerichtet zu beauftragen. Hintergrund ist, dass es sich zum einen um ein komplexes technisches (digitales) Gewerk handelt und zum anderen in jüngerer Zeit neue Anbieter und Verschlüsselungsmethoden auf den Markt gekommen sind.
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In der öffentlichen Verwaltung sind bereits heute Open-Source-Produkte in verschiedensten Gebieten im Einsatz. Das BMI hat nach einer Abfrage in den Bundesländern die herausragenden Lösungen hier zusammengefasst. Interessant sind, neben den eingesetzten Open-Source-Produkten, auch die Rahmenbedingungen, die als kritische Erfolgsfaktoren für die Lösungen fungierten.
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Die Anforderungen der IT-Sicherheit werden bei allen Vorhaben der Digitalisierung der Justiz generell mitberücksichtigt.
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Ist eine elektronische Angebotsabgabe in Textform zugelassen, braucht ein Bieter einer – in der Praxis noch weit verbreiteten – etwaigen Vorgabe in Formblättern, diese zu unterschreiben, nicht nachzukommen. Etwas anderes gilt allenfalls, wenn sich über diese Vorgaben hinaus aus den Vergabeunterlagen eindeutige und unmissverständliche Anforderungen an die Form der Angebote ergeben und diese vergaberechtswidrigen Anforderungen nicht gerügt wurden.
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Geht das? In Bayern unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr schon. Doch eingehende Angebote sind durch einen an der Vergabe nicht beteiligten Bediensteten wegzuschließen. Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden? Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Mit Rundschreiben vom 11.03. wird in Fällen, in denen der geschätzte Auftragswert 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erreicht, für das Land Berlin verbindlich angeordnet, dass grundsätzlich eine elektronische Auftragsvergabe durchzuführen ist (Nr. 8.1 und Nr. 8.2 AV zu § 55 LHO).
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Die EU-Kommission hat vergangenen Mittwoch ihre Strategie für ein digitales Europa vorgestellt und dabei ihre europäische Datenstrategie und politische Optionen für die Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) konkretisiert.
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Mit „Abhängigkeiten von Softwareanbietern in der Bundesverwaltung“ befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17166) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16776). Danach ergab eine für den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (BfIT) durchgeführte strategische Marktanalyse zur Untersuchung solcher Abhängigkeiten „konkrete Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der Digitalen Souveränität“.
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In Nordrhein-Westfalen wird das Beschaffungswesen weiter digitalisiert: Damit alle Unterlagen im Nachprüfungsverfahren elektronisch von der Vergabestelle an die Vergabekammern und von dort dem Vergabesenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zur Verfügung gestellt werden, bringt das Land ein neues Nachprüfungstool an den Start.
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Seit dem 26. November pilotiert das Statistische Bundesamt (StBA) die E-Akte Bund und folgt somit dem Bundesamt für Justiz (BfJ), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) nach.