ITK
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Die Nutzung externer Anbieter für Cloud-Dienste durch die Bundesregierung ist ein Thema ihrer Antwort (19/10826) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10307).
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Der FDP-Abgeordnete Höferlin richtete an die Bundesregierung die Frage, welche vergaberechtlichen Vorgaben aus Sicht der Bundesregierung bei der Beschaffung einer Künstlichen Intelligenz (KI) durch die öffentliche Hand zu beachten seien,
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Anlass für die Erstellung der Musterausschreibungsunterlagen war, dass die Produktion von Computern, Tablets, Monitoren und sonstigen Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ist entlang der gesamten Wertschöpfungskette von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und Menschenrechtsverletzungen geprägt sei, so WEED. Zudem
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat vergangene Woche die erste Million Euro zur Förderung der Mikroelektronik in Deutschland ausgezahlt. Im Rahmen eines „Important Project of Common European Interest (IPCEI)“ investiert die Bundesregierung insgesamt eine Milliarde Euro in die Erforschung und Entwicklung innovativer mikroelektronischer Anwendungen.
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In einer gemeinsamen Initiative haben das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und der Digitalverband Bitkom die Einkaufsbedingungen für die sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen aktualisiert. Entsprechend den Vorgaben des von der Bundesregierung 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ nehmen die Pflichten von Auftragnehmern der öffentlichen Hand zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen bei der Bereitstellung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen künftig einen noch breiteren Raum ein als bisher.
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Seit der Einführung der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE; in englischer Sprache: European Single Procurement Document – ESDP) in 2016 hat die EU Kommission die Entwicklung nationaler EEE Dienste gefördert. Mittlerweile existieren nach EU-Angaben auf nationaler Ebene mehr als 40 Dienste. Aus Sicht der Kommission eine Erleichterung des Zugangs zu Vergabeverfahren.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag“ (19/9737) vorgelegt, mit dem der Bundestag dem „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern“ zustimmen soll.
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Web, Onlineservices und Clouddienste; Viel Potenzial für Kreativität und lösungsoffenes Denken im öffentlichen Sektor. Agenturen unterstützen hier in entscheidender Rolle. Doch die erfolgreiche wirtschaftliche Zusammenarbeit setzt Kenntnis und Verständnis auf beiden Seiten voraus. Ziel des 4. IT-Vergabetag am 15. Mai 2019 in Berlin ist es, diesen Dialog zu unterstützen.
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Vor morgen genau einem Jahr wurde auf dem letzten IT-Vergabetag die neue UfAB 2018 durch Herrn Felix Zimmermann, Abteilungsleiter Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) beim Beschaffungsamt des BMI, vorgestellt (siehe hier). Der kommende 4. IT-Vergabetag am 15. Mai 2019 in Berlin bietet Gelegenheit sich über Anwendungsfälle und Erfahrungen, die nach einem Jahr neue UfAB vorliegen, zu informieren und auszutauschen. Ein spannendes Highlight wird dabei der Vortrag „UfAB-Wertung für Fortgeschrittene – Die Sockel-L Methode“ von Herrn Wolfgang Bartsch (IABG) sein.
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Der 4. IT-Vergabetag bietet neben acht praxisorientierten 90-minütigen Workshops zu unterschiedlichsten Themen der Vergabe- und Beschaffung von IT-Leistungen, auch wieder interessante und informative Vorträge im Fachpanel. In diesem Jahr trägt unter anderem die Europäische Zentralbank (EZB) vor, wie diese verfahrenstechnisch ihren Bedarf an IT-Leistungen bestmöglich sicherstellt.